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Baulast Auskunft

Bremen 99012087023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012087023000

Leistungsbezeichnung

Baulast Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

15.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.

Volltext

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (zum Beispiel Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Der Antrag kann formlos erfolgen
    • Erforderlich ist die Vorlage eines Grundbuchblattauszuges oder des aktuellen Bescheides über die Grundbesitzabgaben (die Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein).

Voraussetzungen

Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks.

Kosten

Gebühr: 15€
Bei positiver Auskunft kommen Gebühren für Kopien hinzu: 1. – 5. Seite € 6,00 ab 6. Seite € 3,50 (mindestens € 15,00)

Verfahrensablauf

  • Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (zum Beispiel von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).

Frist

Es gibt keine Fristen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare