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Landesweiter Raumordnungsplan Aufstellung

Bremen 99153009042000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99153009042000

Leistungsbezeichnung

Landesweiter Raumordnungsplan Aufstellung

Leistungsbezeichnung II

Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Flächen (Synonym), Öffentlichkeitsbeteiligung (Synonym), Bürgerbeteiligung (Synonym), Raumordnung (Synonym), Raumplanung (Synonym), Raumentwicklung (Synonym), Raumordnungsplan (Synonym), räumliche Entwicklung (Synonym), Landesentwicklung (Synonym), Raumordnungskonzept (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

27.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie können sich an der Aufstellung und Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen.

Volltext

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. 
TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen. TÖB sind zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:

  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Verkehr
  • Infrastruktur
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt

Bestandteile eines landesweiten Raumordnungsplans:

  • einer beschreibenden Darstellung (textliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung)
  • einer zeichnerischen Darstellung (räumlich konkrete Ziele und Grundsätze der Raumordnung)
  • einer Begründung
  • einer zusammenfassenden Erklärung zu der Berücksichtigung der Umweltbelange und der Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung im Aufstellungsverfahren 
  • einem Umweltbericht
  • einer Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen

Erforderliche Unterlagen

  • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Keine.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten landesweiten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen. 
  • Die Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. 
  • Das Ergebnis der Abwägung wird veröffentlicht.
     

Bearbeitungsdauer

Keine.

Frist

Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Rechtsbehelf: Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplan beteiligen
  • Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange können sich zu laufenden Aufstellungsverfahren von landesweiten Raumordnungsplänen äußern 
  • der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
    • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert
    • Festlegung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, insbesondere zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes
    • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung
  • Stellungnahmen erfolgen elektronisch 
  • zuständig: jeweilige Landesbehörde
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden