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Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung Zulassung

Bremen 99019060007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019060007000

Leistungsbezeichnung

Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Jurastudium beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (Synonym), erstes juristisches Staatsexamen (Synonym), Jurastudium (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

27.03.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen?
Hier erfahren Sie mehr darüber.

Volltext

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes entscheidet auf Antrag über Ihre Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • Übersicht über den Studienverlauf
  • Nachweise des Justizprüfungsamtes über die Teilnahme an den praktischen Studienzeiten
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung für Fortgeschrittene in den Gebieten
    • Bürgerliches Recht, Kriminalwissenschaften/Strafrecht und Öffentliches Recht (durch Vorlage Pabo-Datenblatt)
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit schriftlichen Arbeiten in einem Grundlagenfach
    • (durch Vorlage Pabo-Datenblatt)
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer mit schriftlichen Arbeiten verbundenen fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder an einem rechtswissenschaftlich ausgelegten Sprachkurs
    • (durch Vorlage Pabo-Datenblatt)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in der Schlüsselqualifikationen vermittelt worden sind
    • (durch Vorlage Pabo-Datenblatt)

Voraussetzungen

Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung setzt voraus, dass Sie

  1. mindestens 6 Studienhalbjahre Rechtswissenschaften studiert haben, davon mindestens 4 Studienhalbjahre an einer deutschen Universität, davon mindestens 2 Studienhalbjahre am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen,
  2. Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern besucht haben (Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Europarechts einschließlich des Verfahrensrechts sowie rechtsgeschichtliche und rechtstheoretische Grundlagenfächer wie Deutsche Rechtsgeschichte, Römisches Recht, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Juristische Methodenlehre),
  3. die praktischen Studienzeiten von insgesamt 13 Wochen im Sinne des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung – JAG – abgeleistet haben,
  4. je an einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht erfolgreich teilgenommen haben,
  5. an einem Seminar oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach erfolgreich teilgenommen haben,
  6. erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht haben,
  7. die Zwischenprüfung bestanden haben.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Das Justizprüfungsamt Bremen prüft die Vollständigkeit der mit der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorzulegenden Unterlagen.
  • Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.
  • Diese erhalten Sie in schriftlicher Form vom Justizprüfungsamt Bremen.

Bearbeitungsdauer

Mit einer Bearbeitungszeit von etwa 5 Werktagen muss gerechnet werden.

Frist

Die staatliche Pflichtfachprüfung wird zweimal jährlich in Bremen angeboten (Februar und August). Bitte beachten Sie die auf der Homepage des Justizprüfungsamtes Bremen jeweils angegebenen Anmeldefristen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bis zur Zulassung können Sie ohne Angabe von Gründen von der staatlichen Pflichtfachprüfung zurücktreten. Nach der Zulassung ist ein Rücktritt im Regelfall ausgeschlossen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Jurastudium beantragen
  • Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes entscheidet über die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung auf Antrag.
  • Die geforderten Unterlagen sind (bei Erfüllung der Voraussetzungen) entsprechend einzureichen.
  • Zuständig: Justizprüfungsamt Bremen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden