Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung Zulassung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (Synonym), erstes juristisches Staatsexamen (Synonym), Jurastudium (Synonym)
Fachlich freigegeben am
27.03.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie möchten die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen?
Hier erfahren Sie mehr darüber.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes entscheidet auf Antrag über Ihre Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Übersicht über den Studienverlauf
- Nachweise des Justizprüfungsamtes über die Teilnahme an den praktischen Studienzeiten
- Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung für Fortgeschrittene in den Gebieten
- Bürgerliches Recht, Kriminalwissenschaften/Strafrecht und Öffentliches Recht (durch Vorlage Pabo-Datenblatt)
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit schriftlichen Arbeiten in einem Grundlagenfach
- (durch Vorlage Pabo-Datenblatt)
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer mit schriftlichen Arbeiten verbundenen fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder an einem rechtswissenschaftlich ausgelegten Sprachkurs
- (durch Vorlage Pabo-Datenblatt)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in der Schlüsselqualifikationen vermittelt worden sind
- (durch Vorlage Pabo-Datenblatt)
Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung setzt voraus, dass Sie
- mindestens 6 Studienhalbjahre Rechtswissenschaften studiert haben, davon mindestens 4 Studienhalbjahre an einer deutschen Universität, davon mindestens 2 Studienhalbjahre am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen,
- Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern besucht haben (Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Europarechts einschließlich des Verfahrensrechts sowie rechtsgeschichtliche und rechtstheoretische Grundlagenfächer wie Deutsche Rechtsgeschichte, Römisches Recht, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Juristische Methodenlehre),
- die praktischen Studienzeiten von insgesamt 13 Wochen im Sinne des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung – JAG – abgeleistet haben,
- je an einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht erfolgreich teilgenommen haben,
- an einem Seminar oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach erfolgreich teilgenommen haben,
- erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht haben,
- die Zwischenprüfung bestanden haben.
- Das Justizprüfungsamt Bremen prüft die Vollständigkeit der mit der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorzulegenden Unterlagen.
- Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.
- Diese erhalten Sie in schriftlicher Form vom Justizprüfungsamt Bremen.
Die staatliche Pflichtfachprüfung wird zweimal jährlich in Bremen angeboten (Februar und August). Bitte beachten Sie die auf der Homepage des Justizprüfungsamtes Bremen jeweils angegebenen Anmeldefristen.
Bis zur Zulassung können Sie ohne Angabe von Gründen von der staatlichen Pflichtfachprüfung zurücktreten. Nach der Zulassung ist ein Rücktritt im Regelfall ausgeschlossen.
- Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Jurastudium beantragen
- Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes entscheidet über die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung auf Antrag.
- Die geforderten Unterlagen sind (bei Erfüllung der Voraussetzungen) entsprechend einzureichen.
- Zuständig: Justizprüfungsamt Bremen