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Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung Zulassung

Bremen 99019058007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019058007000

Leistungsbezeichnung

Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Notenverbesserung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

26.03.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen. Ebenso können Sie im Fall des Nichtbestehens die staatliche Pflichtfachprüfung einmalig wiederholen.

Volltext

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich zum Verbesserungsversuch anmelden. Sie können sich nur einmal zur Notenverbesserung melden und nur das bessere Ergebnis zählt.

Wenn Sie sich vom Verbesserungsversuch zurückziehen oder die Prüfung nicht bestehen, bleibt es bei Ihrem ersten Zeugnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung oder zur Notenverbesserung erfolgt unter Bezugnahme auf die frühere Prüfungsnummer.
  • Ergänzende Unterlagen reichen Sie bitte nur ein, wenn diese eine Änderung im Vergleich zur ersten Anmeldung belegen sollen (z.B. eine Änderung Ihres Namens).

Voraussetzungen

Sie haben die staatliche Pflichtfachprüfung im ersten Versuch erfolgreich bestanden oder Ihr Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung liegt nicht länger als 2 Jahre zurück.

Kosten

Die Wiederholungsprüfung nach neuem Recht ist gebührenfrei. Nach § 27 Abs. 2 JAPG a.F. wird für das Verfahren der Notenverbesserung, sofern nicht die zu verbessernde staatliche Pflichtfachprüfung als Freiversuch bestanden wurde, eine Gebühr von 300 Euro erhoben.

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung werden Sie zur Notenverbesserung oder Wiederholungsprüfung zugelassen und zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten und im Falle des Bestehens der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung geladen.

Bearbeitungsdauer

Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungszeit derzeit 5 Werktage.

Frist

Eine Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung ist spätestens 2 Monate nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu beantragen.
Die Meldung zu einer Wiederholungsprüfung nach dem Nichtbestehen ist nur innerhalb von 2 Jahren nach Bekanntgabe des Ergebnisses der vorangegangenen Prüfung zulässig.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Personalstelle, sofern Sie die Durchführung des Notenverbesserungsversuchs ganz oder teilweise parallel zur Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes beabsichtigen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung Zulassung
  • Wenn die staatliche Pflichtfachprüfung erstmalig erfolgreich abgelegt wurde, kann sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholt werden.
  • Ebenso kann im Fall des Nichtbestehens die staatliche Pflichtfachprüfung einmalig wiederholt werden.
  • Zuständige Stelle: Justizprüfungsamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare