Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Ausbildungsvorbereitung Aufnahme

Bremen 99019042034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019042034000

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsvorbereitung Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Bewerbung um Aufnahme an einer Ausbildungsvorbereitung / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Berufsbildende Schulen (Synonym), Berufsorientierung (Synonym), Schulabschluss (Synonym), Brhv (Synonym), Berufsvorbereitung (Synonym), Praktikumsklasse (Synonym), Berufsorientierungsklasse (Synonym), Berufsorientierung mit Sprachförderung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.06.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Der Unterricht in den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen hat das Ziel, schulpflichtige Jugendliche zu fördern, bei der Berufsorientierung zu unterstützen und sie auf die alsbaldige Aufnahme oder Wiederaufnahme einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung berufsbezogen vorzubereiten.

Volltext

Die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge zielen auf Schülerinnen und Schüler, die:

  • nach der Allgemeinbildung in das berufsbildende System übergehen, 
  • schulpflichtig sind, 
  • dabei noch nicht in der Lage sind, eine vollzeitschulische oder duale Ausbildung aufzunehmen. 

Der Unterricht in den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen hat das Ziel, schulpflichtige Jugendliche zu fördern. Die Ausbildungsvorbereitung soll ihnen bei der Berufsorientierung helfen und sie auf die Aufnahme oder Wiederaufnahme einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung berufsbezogen vorzubereiten. Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss soll der Erwerb der Berufsbildungsreife ermöglicht werden.

 In den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen sollen

Schulpflichtige beschult werden, die 

  1. mindestens zehn Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben,
  2. die keinen anderen Bildungsgang gewählt haben oder in keinen anderen Bildungsgang aufgenommen werden konnten und 
  3. keine Berufsausbildung beginnen oder ihre Ausbildung abgebrochen haben.

Außerdem sollen die Bildungsgänge durch Schulpflichtige besucht werden, die 

  • nach Ihrem 14. Lebensjahr in die Bundesrepublik Deutschland immigriert sind, 
  • keine oder geringe Deutschkenntnisse haben und 
  • aufgrund ihres Alters nicht in Schulen der Sekundarstufe I aufgenommen werden können.

Folgende Bildungsgänge können je nach Erfüllung entsprechender Zulassungsvoraussetzungen besucht werden:

  • Praktikumsklasse,
  • Berufsorientierungsklasse,
  • Sprachförderklasse mit Berufsorientierung,
  • Berufsorientierung mit Sprachförderung

Der Besuch dauert in der Regel 1 Jahr. 

Zur Bewerbung um Aufnahme wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle für schulpflichtige Jugendliche. 

Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Berufsbildenden Schule finden Sie im Bremer Behördenfinder unter "Wo kann ich mehr erfahren?"

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise entsprechend der geltenden Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Besuch eines Bildungsganges der Ausbildungsvorbereitung ist der Besuch einer allgemeinbildenden Schule mit einer Dauer von mindestens 10 Jahren. Außerdem wird gegebenenfalls je nach Bildungsgang ein Beratungsgespräch bei der ZBB in der Jugendberufsagentur (JBA) vorausgesetzt.

Zudem ist ein Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle für schulpflichtige Jugendliche notwendig.

Da im Zusammenhang der Aufnahme in die Bildungsgänge eine Selektion nach vorherigem Abschluss, sonderpädagogischem Förderbedarf und Sprachstand erfolgt, ist die Erfüllung beziehungsweise die Nichterfüllung für eine Aufnahme von entscheidender Bedeutung. 

Kosten

Kostenlos.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Beratungsstelle für schulpflichtige Jugendliche

Zugang: Beratungsgespräch und Aufnahme in den entsprechenden Bildungsgang über die Beratungsstelle für schulpflichtige Jugendliche.

Bearbeitungsdauer

Nach einem Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle für schulpflichtige Jugendliche erfolgt die direkte Zuweisung eines Schulplatzes. (Ab der Anfrage zu einem Beratungsgespräch bis zum ersten Schultag im entsprechenden Bildungsgang ein Tag bis maximal 4 Wochen)

Frist

Es gibt keine Fristen. Der Zugang zu den Bildungsgängen ist zu jedem Zeitpunkt möglich).

Weiterführende Informationen

Hinweise

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der berufsbildenden Schulen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bewerbung um Aufnahme an einer Ausbildungsvorbereitung 
  • Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nach der Sekundarstufe I, die noch schulpflichtig und dabei nicht in der Lage sind, eine vollzeitschulische oder duale Ausbildung aufzunehmen. 
  • Förderung schulpflichtiger Jugendlicher
  • Unterstützung bei der Berufsorientierung
  • Vorbereitung einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung
  • Mögliche Bildungsgänge:
  • Praktikumsklasse, Berufsorientierungsklasse, Berufsorientierung mit Sprachförderung 
  • Voraussetzungen: 
    • Besuch einer allgemeinbildenden Schule für mindestens zehn Jahre, 
  • Beratungsgespräch und Aufnahme über die Beratungsstelle für schulpflichtige Jugendliche  
  • Zuständige Stellen: Schulamt Bremerhaven/Beratungsstelle für schulpflichtige Jugendliche

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal