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Wilder Müll Entsorgung

Bremen 99001004004000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001004004000

Leistungsbezeichnung

Wilder Müll Entsorgung

Leistungsbezeichnung II

Wilden Müll melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Müllabfuhr (Synonym), kaputtes Fahrrad (Synonym), unerlaubte Entsorgung (Synonym), Sperrmüll (Synonym), Fahrrad-Rahmen (Synonym), Autowrack (Synonym), Elektromüll (Synonym), Müllkippe (Synonym), herrenlose Fahrräder (Synonym), Unrat (Synonym), Waschmaschine (Synonym), alte Fahrräder (Synonym), Bauschutt (Synonym), Fahrrad ohne Räder (Synonym), herrenlose Räder (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

16.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben illegal abgestellten Müll wie blaue Säcke, Kühlschränke, Altölkanister gesehen? Damit wir diesen beseitigen können, wird Ihr Hinweis gerne entgegengenommen.

Volltext

Als illegale Müllablagerungen werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, wie auf der Straße, dem Straßenbegleitgrün, in öffentlichen Parks und auf anderen städtischen Grundstücken außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelegt  werden. Diesen sogenannten „Wilden Müll“ können Sie melden, damit er beseitigt wird.

Zu illegalen Müllablagerungen zählen:

  • Größere Abfallmenge ab einem Volumen von ca. 100 Litern
  • Umweltgefährdende Stoffe, unabhängig von der Menge. Zum Beispiel Autobatterien und Ölkanister

Es handelt sich auch dann um illegale Müllablagerungen, wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Nicht dazu zählen kleinere Abfallmengen – diese entsorgt die Straßenreinigung. Auch angemeldeten Sperrmüll müssen Sie natürlich nicht melden, den holt die Sperrmüllabfuhr ab.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Menge der illegalen Müllablagerung
  • Genauen Standort/Fundort der illegalen Müllablagerung
  • Fotos des Fundortes (wenn möglich)

Voraussetzungen

Die Beschwerden und Meldungen müssen sich innerhalb des Stadtgebietes und der Zuständigkeit der Stadt Bremen befinden. Wenn die illegalen Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen sind, kümmert sich Die Bremer Stadtreinigung um die Entsorgung. Auf privaten Flächen ermittelt Die Bremer Stadtreinigung den Eigentümer und informiert diesen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie haben mehrere Möglichkeiten Illegale Müllablagerungen zu melden:

Onlinedienste

  • Das Online-Formular von Die Bremer Stadtreinigung über die Website oder App führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.

Telefonisch

  • Melden Sie illegale Müllablagerungen telefonisch an den Kundenservice von Die Bremer Stadtreinigung.

Schriftlich

  • Versenden Sie eine formlose Meldung auf elektronischem Wege per E-Mail.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb einer Woche wird die illegale Müllablagerungen auf Straßen und Wegen im öffentlichen Raum entfernt. Bei Sonstigen Flächen wird zunächst der Einzelfall untersucht und die Zuständigkeit geprüft.

Frist

Es gibt keine Fristen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

Wenn Sie illegalen Müll melden, bleiben Sie anonym. Nur, wenn Sie als Zeug:in für eine Anzeige auftreten wollen, werden Ihre Daten im Zuge einer Zeugenaussage weitergegeben. Dies setzt Ihr Einverständnis voraus. Sie werden dann vom zuständigen Ressort angeschrieben.  

Der Ordnungsdienst ermittelt bei illegaler Müllentsorgung und klärt über die ordnungsgemäße Müllentsorgung auf.  Verstöße, wie achtlos weggeworfene Kaugummis, Pizzakartons oder wild abgestellten Sperrmüll, zum Beispiel Möbel, Kühlschränke, Fernseher und so weiter, ahndet der Ordnungsdienst konsequent. Hierbei arbeitet der Ordnungsdienst eng mit Die Bremer Stadtreinigung zusammen.

Die Mitarbeiter:innen des Ordnungsdienstes belehren, sprechen kostenfreie oder kostenpflichtige Verwarnungen aus, zeigen Ordnungswidrigkeiten an und treffen Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr.

Der Ordnungsdienst kann direkt vor Ort ein Verwarngeld in bar erheben oder auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. In diesem Fall erhalten Sie Post von der Bußgeldstelle. 

Um die Gebühren zu senken und illegale Müllablagerungen zu vermeiden, werden Problemgebiete systematisch nach Ausstattung der Abfallgefäße geprüft. Laut Anschlusspflicht müssen bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wilden Müll melden
  • Wilder Müll sind Abfälle, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
  • Online Meldung von illegalen Müllablagerungen möglich oder per E-Mail
  • Das Ablagern von  illegalen Müllablagerungen ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
  • Zuständigkeit: Die Bremer Stadtreinigung, Ordnungsamt Bremen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden