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Gewerbemüll Entsorgung

Bremen 99001006004000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001006004000

Leistungsbezeichnung

Gewerbemüll Entsorgung

Leistungsbezeichnung II

Gewerbemüll zur Entsorgung abgeben

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gelbe Tonne (Synonym), braune Tonne (Synonym), Wertstoff (Synonym), blaue Tonne (Synonym), gelber Sack (Synonym), Biotonne (Synonym), Restmülltonne (Synonym), Papiertonne (Synonym), Industrieabfall (Synonym), Müllentsorgung, gewerblich (Synonym), Abfalldeponie (Synonym), Restabfalltonne (Synonym), Produktionsrückstände (Synonym), Müllentsorgung (Synonym), Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (Synonym), Gewerbemüll-Entsorgung (Synonym), Abfalltonnen (Synonym), Müll, gewerblich (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Als Gewerbetreibende:r sind Sie verpflichtet, ihre Abfälle getrennt zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

Volltext

Gewerbetreibende müssen ihre Abfälle trennen. Gewerbebetriebe werden von Die Bremer Stadtreinigung mit Restmülltonnen ausgestattet und müssen Ihren Restmüll über die Restmülltonnen der Bremer Stadtreinigung entsorgen. Auf Wunsch erhalten Sie auch Bio- und Papiertonnen.

Zu Gewerbeabfällen zählen alle Abfälle aus den Bereichen Handwerk, Dienstleistung, Handel sowie aus öffentlichen Einrichtungen. Ist der Gewerbeabfall in der Art und Zusammensetzung ähnlich wie der Restmüll aus privaten Haushalten, dann müssen Sie diese Abfälle von der Bremer Stadtreinigung beseitigen lassen. Das heißt: Sie dürfen diesen Gewerbeabfall nur über die Behälter von Die Bremer Stadtreinigung entsorgen. 

Für Gewerbebetriebe besteht die Überlassungspflicht gegenüber DBS lediglich für Restmüll. Diese Überlassungspflicht nennt sich Getrennthaltungshaftpflicht für Gewerbebetriebe.

Für die Bereitstellung von Abfallbehältern und die Entsorgung der nicht verwertbaren Abfälle durch Die Bremer Stadtreinigung fallen Gebühren an. Die Abfallgebühr für Gewerbekund:innen setzt sich wie bei Eigentümer:innen aus einer Grund- und einer Leistungsgebühr zusammen. Dabei hängt die Grundgebühr für Ihren gewerblichen Betrieb von der Größe Ihrer Bürofläche ab. Eine zusätzliche Leistungsgebühr ergibt sich aus den vorhandenen Restmülltonnen. Hier richtet sich die Größe der vorzuhaltenden Tonne für Gewerbebetriebe nach einem branchenspezifischen Mindestbehältervolumen. Das Volumen reicht von einem 1 Liter bis zu 13 Liter je Mitarbeitenden, Schüler*in oder Bett pro Woche (zum Beispiel in Krankenhäusern) und ist abhängig von der Branche.

Für eine umweltverträgliche Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen müssen folgenden gewerblichen Siedlungsabfälle getrennt gehalten, gelagert, gesammelt, befördert und der Verwertung zugeführt werden:

  • Papier und Pappe
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle, biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle sowie Marktabfälle.

Erforderliche Unterlagen

  • Kundennummer

    Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.

  • Grundstückseigentümer:in
  • Art des Gewerbes

Voraussetzungen

  • Sie sind Gewerbetreibende:r in Bremen.
  • Die Abfälle ähneln in der Art und Zusammensetzung dem Restmüll aus privaten Haushalten.

Kosten

Gebühr: 53,50€
Allgemeine Grundgebühr pro angefangene 120 Quadratmeter.
Eine zusätzliche Leistungsgebühr ergibt sich aus den vorhandenen Restmülltonnen.

Verfahrensablauf

Sie können die Tonnen über das Bestellformular beantragen.

Schriftlich

  • Sie können schriftlich die Bestellung/Abmeldung der Abfallbehälter beantragen. Nutzen Sie dazu das Bestellformular, um Ihre Anfrage postalisch oder digital zu versenden.
  • Sie erhalten den Bescheid per Post.

Telefonisch

  • Sie können sich telefonisch beim Kundenservice von Die Bremer Stadtreinigung melden und Tonnen für Ihr Gewerbe bestellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bremer Stadtreinigung bearbeitet Ihr Anliegen in der Regel innerhalb von 5 Werktagen. Bei hohem Aufkommen kann die Bearbeitung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

Es gibt keine Fristen.

Hinweise

Es darf kein Gewerbeabfall auf den Recycling-Stationen abgegeben werden.

Die Gewerbeabfallverordnung gilt nicht für Abfälle, die der gesetzlich verordneten Rücknahmepflicht unterliegen, wie z. B. Batterien und Verpackungen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Gewerbemüll zur Entsorgung abgeben
  • Gewerbetreibende:r sind verpflichtet,Abfälle getrennt zu sammeln und zu entsorgen 
  • Für die Bereitstellung von Abfallbehältern und die Entsorgung der nicht verwertbaren Abfälle durch Die Bremer Stadtreinigung fallen Gebühren an. Die Abfallgebühr für Gewerbekund:innen setzt sich wie bei Eigentümer:innen aus einer Grund- und einer Leistungsgebühr zusammen
  • Zuständig: Die Bremer Stadtreinigung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden