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Abfallgebühr Festsetzung

Bremen 99001001002000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001001002000

Leistungsbezeichnung

Abfallgebühr Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

Abfallgebühr bezahlen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Abfall (Synonym), Abfallgebühr (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Grundstückseigentümer:in oder Eigentümer:in einer privaten Wohneinheit (Wohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser) sind, fällt eine Abfallgebühr an. Erfahren sie hier mehr.

Volltext

Die Abfallgebühr setzt sich zusammen aus der jährlichen Grundgebühr, der jährlichen Leistungsgebühr und eventuell anfallenden Gebühren für zusätzliche Leerungen. 

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird für jede private Wohneinheit berechnet. Als private Wohneinheiten gelten Wohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser. Dazu zählen auch leerstehende Einheiten, die keine Restmülltonne vor Ort haben. 

Über die Grundgebühr werden alle Bürger:innen und Gewerbebetriebe an einem Teil der anfallenden Fixkosten beteiligt. Diese Fixkosten sind unabhängig von der Abfallmenge und dienen der Aufrechterhaltung des abfallwirtschaftlichen Betriebs. Als Fixkosten gelten u. a.:

  • Personal
  • Fuhrpark und Arbeitsmittel
  • Betrieb von Recycling-Stationen und Containerplätzen

Leistungsgebühr

In die Leistungsgebühr fließen die verbleibenden Fixkosten und alle variablen Kosten der Abfallwirtschaft ein. Zu diesen Leistungen zählen u. a.:

  • Stellung und Leerung der Restmüll-, Bio- und Papiertonne
  • Einsammlung von Sperrmüll
  • Entsorgung und Verwertung der Abfälle und Wertstoffe

Die Leistungsgebühr wird über die Restmülltonne erhoben und richtet sich u. a. nach der Größe der Tonne und der durchgeführten Leerungen. Die Größe wird basierend auf der im Haushalt lebenden Personen (inklusive Kindern) berechnet.

Zusätzliche Gebühren

Zusätzliche Gebühren entstehen, wenn die Restmülltonne im Kalenderjahr häufiger als die festgelegten Regelleerungen geleert wurde – die Regelleerungen umfassen 9 Leerungen bei Einpersonenhaushalten und 18 Leerungen bei Mehrpersonenhaushalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Kundennummer

    Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.

  • Bankkonto

Voraussetzungen

  • Sie sind Grundstückseigentümer:in oder Eigentümer:in einer privaten Wohneinheit.
  • Sie sind wohnhaft in der Stadtgemeinde Bremen.

Kosten

Gebühr: 53,50€
Grundgebühr pro Kalenderjahr pro Nutzungseinheit
Leistungsgebühr pro Kalenderjahr: richtet sich u. a. nach der Größe der Tonne und der durchgeführten Leerungen. Individuelle Berechnung.
Gebühr für jede zusätzliche Leerung: Sollten Sie die festgelegten Regelleerungen pro Kalenderjahr überschreiten, fällt für jede zusätzliche Leerung eine Gebühr an.

Verfahrensablauf

Sie können die Abfallgebühr auf zwei Wegen bezahlen: 

SEPA-Verfahren

  • Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie uns die Erlaubnis die Gebühren bei ihnen einzuziehen. 

Rechnung

  • Jährlich bekommen Sie den Abfallgebührenbescheid auf dem Sie den zu zahlenden Betrag entnehmen können. Diesen können Sie per Rechnung begleichen.

Bearbeitungsdauer

Die Zahlungseinfänge sind in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.

Frist

Die Abfallgebühren sind jeweils zum 15.02./15.05./15.08./15.11. wie auf dem Abfallgebührenbescheid sofort fällig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ändert sich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, sind Sie verpflichtet, diese Änderung zu melden.

Jedes bewohnte Grundstück muss mit ausreichend großen Restmülltonnen ausgestattet sein.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Abfallgebühr bezahlen
  • Wenn Sie Grundstückseigentümer:in oder Eigentümer:in einer privaten Wohneinheit (Wohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser) sind fällt eine Abfallgebühr an. 
  • Die Abfallgebühr setzt sich zusammen aus der jährlichen Grundgebühr, der jährlichen Leistungsgebühr und eventuell anfallenden Gebühren für zusätzliche Leerungen.
  • Zuständige Stelle: Die Bremer Stadtreinigung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden