Abfallgebühr Festsetzung
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Wenn Sie Grundstückseigentümer:in oder Eigentümer:in einer privaten Wohneinheit (Wohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser) sind, fällt eine Abfallgebühr an. Erfahren sie hier mehr.
Die Abfallgebühr setzt sich zusammen aus der jährlichen Grundgebühr, der jährlichen Leistungsgebühr und eventuell anfallenden Gebühren für zusätzliche Leerungen.
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird für jede private Wohneinheit berechnet. Als private Wohneinheiten gelten Wohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser. Dazu zählen auch leerstehende Einheiten, die keine Restmülltonne vor Ort haben.
Über die Grundgebühr werden alle Bürger:innen und Gewerbebetriebe an einem Teil der anfallenden Fixkosten beteiligt. Diese Fixkosten sind unabhängig von der Abfallmenge und dienen der Aufrechterhaltung des abfallwirtschaftlichen Betriebs. Als Fixkosten gelten u. a.:
- Personal
- Fuhrpark und Arbeitsmittel
- Betrieb von Recycling-Stationen und Containerplätzen
Leistungsgebühr
In die Leistungsgebühr fließen die verbleibenden Fixkosten und alle variablen Kosten der Abfallwirtschaft ein. Zu diesen Leistungen zählen u. a.:
- Stellung und Leerung der Restmüll-, Bio- und Papiertonne
- Einsammlung von Sperrmüll
- Entsorgung und Verwertung der Abfälle und Wertstoffe
Die Leistungsgebühr wird über die Restmülltonne erhoben und richtet sich u. a. nach der Größe der Tonne und der durchgeführten Leerungen. Die Größe wird basierend auf der im Haushalt lebenden Personen (inklusive Kindern) berechnet.
Zusätzliche Gebühren
Zusätzliche Gebühren entstehen, wenn die Restmülltonne im Kalenderjahr häufiger als die festgelegten Regelleerungen geleert wurde – die Regelleerungen umfassen 9 Leerungen bei Einpersonenhaushalten und 18 Leerungen bei Mehrpersonenhaushalten.
- Kundennummer
Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.
- Bankkonto
- Sie sind Grundstückseigentümer:in oder Eigentümer:in einer privaten Wohneinheit.
- Sie sind wohnhaft in der Stadtgemeinde Bremen.
Gebühr für jede zusätzliche Leerung: Sollten Sie die festgelegten Regelleerungen pro Kalenderjahr überschreiten, fällt für jede zusätzliche Leerung eine Gebühr an.
Sie können die Abfallgebühr auf zwei Wegen bezahlen:
SEPA-Verfahren
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie uns die Erlaubnis die Gebühren bei ihnen einzuziehen.
Rechnung
- Jährlich bekommen Sie den Abfallgebührenbescheid auf dem Sie den zu zahlenden Betrag entnehmen können. Diesen können Sie per Rechnung begleichen.
Ändert sich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, sind Sie verpflichtet, diese Änderung zu melden.
Jedes bewohnte Grundstück muss mit ausreichend großen Restmülltonnen ausgestattet sein.
- Abfallgebühr bezahlen
- Wenn Sie Grundstückseigentümer:in oder Eigentümer:in einer privaten Wohneinheit (Wohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser) sind fällt eine Abfallgebühr an.
- Die Abfallgebühr setzt sich zusammen aus der jährlichen Grundgebühr, der jährlichen Leistungsgebühr und eventuell anfallenden Gebühren für zusätzliche Leerungen.
- Zuständige Stelle: Die Bremer Stadtreinigung