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Papierabfälle Entsorgung

Bremen 99001002004000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001002004000

Leistungsbezeichnung

Papierabfälle Entsorgung

Leistungsbezeichnung II

Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

blaue Tonne (Synonym), Wertstoffhof (Synonym), Altpapier (Synonym), Altpapiertonne (Synonym), Papiermüll (Synonym), Entsorgung (Synonym), Altpapiercontainer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie können Papier und Pappe auf einigen Recycling-Stationen abgeben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Volltext

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

Papier und Pappe können Sie an den Bremer Recycling-Stationen anliefern.

Das ist Papier:

  • Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Prospekte
  • Schreibpapier sowie Verpackungen aus Papier und Pappe.

Das ist kein Papier:

  • Tapeten, verschmutzte Verpackungen aus Papier und Pappe (z. B. Pizzakartons oder benutzte Taschentücher), beschichtetes Papier - dies gehört in die Restmülltonne.

Die Verwertung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung Abfallherkunft

    Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.

Voraussetzungen

  • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig
  • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
  • Die Papierabfälle stammen aus einem Bremer Privathaushalt, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.

Kosten

Für die Abgabe von Papier und Pappe auf den Recycling-Stationen fallen keine Kosten kann. Die Abgabe und Entsorgung ist über die Abfallgebühr finanziert.

Verfahrensablauf

  • Papier und Pappe können Sie auf Recycling-Stationen abgeben. 
  • Die Abfälle und Wertstoffe sind in die entsprechend beschrifteten Behälter oder Container einzufüllen. 
  • Die Anlieferung der Abfälle/Wertstoffe muss in Transportgebinden (zum Beispiel in Säcken, Körben oder Kartons) erfolgen.
    • Die Transportgebinde müssen gefahrlos von einer Person über eine Treppe/Zugang in den Container geladen werden können.
    • Transportgebinde, die breiter sind als die Containeraufgänge oder die nur von zwei Personen transportiert werden können, werden aus Sicherheitsgründen abgewiesen.
    • Ebenso werden auf offenen Planen transportierte Abfälle/Wertstoffe nicht angenommen, es sei denn die Abfälle/Wertstoffe werden ebenerdig (nicht in einen Container) angenommen.

Bearbeitungsdauer

Bei hohem Aufkommen kann es zu Wartezeiten auf den Recycling-Stationen kommen.

Frist

Es gibt keine Fristen.

Hinweise

Transportverpackungen und -behältnisse sind von den Anliefernden wieder mitzunehmen. Mit dem Einfüllen in die Sammelbehälter/-container oder mit der

Übergabe an das Betriebspersonal gehen die Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe in das Eigentum von Die Bremer ­Stadtreinigung über. Dies gilt auch, soweit sie schon entladen oder sichergestellt sind.

Die Anliefernden sind verpflichtet, Auskunft über die Herkunft der von ihnen angelieferten Abfälle und/oder Wertstoffe zu geben. Das Betriebspersonal der Station ist befugt, alle angelieferten Abfälle zu kontrollieren und Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe zurückzuweisen, auch wenn diese bereits abgeladen sein sollten. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Papierabfälle zur Entsorgung abgeben
  • Papierabfälle können auf einigen Recycling-Stationen abgegeben werden
  • Zuständig: Die Bremer Stadtreinigung Recycling-Stationen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden