Gefährliche Abfälle Entsorgung
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Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und auf Recycling-Stationen entsorgt werden. Erfahren Sie hier, wo Sie gefährliche Abfälle entsorgen können.
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Restmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können. Sie sind mit einem Gefahrensymbol auf der Verpackung gekennzeichnet (Flamme, Totenkopf, dickes Ausrufezeichen).
Gefährliche Abfälle können Sie an den Bremer Recycling-Stationen Blockland und Hastedt anliefern.
Das sind Schadstoffe:
- Farben und Lacke: lösemittelhaltige Farben und Lacke
- Fotochemikalien: Entwickler, Fixierer
- Haushaltsreiniger und Kosmetika: lösemittelhaltige, brennbare oder ätzende Haushaltschemikalien, Nagellackentferner mit Aceton
- Leim und Klebemittel: lösemittelhaltiger Leim und lösemittelhaltige Klebemittel
- Lösemittel: Nitro- und Universalverdünner, Terpentinersatz, Farbverdünner
- Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutzmittel: Rattengift, Unkrautvernichter, Fäulnisschutzmittel
- Quecksilberrückstände: Quecksilberthermometer
- Bauschaum: Montageschaumdosen
Das sind keine Schadstoffe:
- Farben und Lacke: Dispersionsfarben (Binder-, Latex-, Wandfarben), Abtönfarben, Schulmalfarben, Haarfarben, restentleerte Farbeimer, Lack- und Spraydosen
- Fotochemikalien: entleerte Behälter
- Haushaltsreiniger und Kosmetika: Wasch- und Spülmittelreste, Scheuerpulver, Haar-, Teppich- und Autoshampoos sowie Schminke, Hautcremes und sonstige Kosmetika, entleerte Kunststoffflaschen, Tuben, Spraydosen und andere Behälter aus Kunststoff und Metall
- Leim und Klebemittel: Tapetenkleister, entleerte Klebetuben, -flaschen und -dosen
Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen. Die Schadstoffe werden sortiert, klassifiziert und einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt.
- Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)
In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.
- Erklärung Abfallherkunft
Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.
- Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig
- Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
- Die gefährlichen Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Bremen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.
- Gefährliche Abfälle können Sie an den Standorten Blockland und Hastedt abgeben.
- Es werden keine explosiven, radioaktive und infektiöse Stoffe angenommen.
- Die Abfälle und Wertstoffe sind in die entsprechend beschrifteten Behälter oder Container einzufüllen.
- Die Anlieferung der Abfälle/Wertstoffe muss in Transportgebinden (zum Beispiel in Säcken, Körben oder Kartons) erfolgen.
Transportverpackungen und -behältnisse sind von den Anliefernden wieder mitzunehmen. Mit dem Einfüllen in die Sammelbehälter/-container oder mit der Übergabe an das Betriebspersonal gehen die Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe in das Eigentum von Die Bremer Stadtreinigung über. Dies gilt auch, soweit sie schon entladen oder sichergestellt sind.
Die Anliefernden sind verpflichtet, Auskunft über die Herkunft der von ihnen angelieferten Abfälle und/oder Wertstoffe zu geben. Das Betriebspersonal der Station ist befugt, alle angelieferten Abfälle zu kontrollieren und Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe zurückzuweisen, auch wenn diese bereits abgeladen sein sollten.
Batterien können Sie auch kostenlos in allen Geschäften abgeben, die Batterien verkaufen.
Motoren- und Getriebeöle werden nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen. Geschäfte, die Motoren- und Getriebeöle verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, Altöl zurückzunehmen (auch die leeren Behälter). Bewahren Sie dafür die Quittungen auf, weil die Entsorgungskosten bereits im Kaufpreis enthalten sind.
Autobatterien, auch Starterbatterien genannt, werden nur vom Fachhandel über ein Pfandsystem zurückgenommen.
Nicht alle Farben, Lacke, Leim- und Klebemittel gehören in die Schadstoffsammlung. Diese Stoffe gehören nicht dazu:
- Dispersionsfarben (Binder-, Latex-, Wandfarben), Abtönfarben, Schulmalfarben, Haarfarben
- Restentleerte Farbeimer, Lack- und Spraydosen
- Entleerte Behälter
- Wasch- und Spülmittelreste,
- Scheuerpulver, Haar-, Teppich- und Autoshampoos
- sowie Schminke, Hautcremes und sonstige Kosmetika
- Entleerte Kunststoffflaschen,
- Tuben, Spraydosen
- Und andere Behälter aus Kunststoff und Metall
- Tapetenkleister Entleerte Klebertuben, -flaschen und -dosen
Restentleerte Verkaufsverpackungen werden über den Gelben Sack/Gelbe Tonne entsorgt.
- Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
- Problemstoffe dürfen nicht als Restabfälle (Hausmüll) entsorgt werden, da sie Gesundheit und/ oder Umwelt gefährden können.
- Gefährliche Abfälle können in den Recycling-Stationen Blockland, Blumenthal (ab Juni) und Hastedt abgegeben werden.
- Zuständig: Die Bremer Stadtreinigung, Recycling-Stationen Blockland, Blumenthal (ab Juni) und Hastedt