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Bioabfälle Entsorgung

Bremen 99001003004000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001003004000

Leistungsbezeichnung

Bioabfälle Entsorgung

Leistungsbezeichnung II

Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Abfall (Synonym), Müll (Synonym), braune Tonne (Synonym), Wertstoff (Synonym), Biotonne (Synonym), Wertstoffhof (Synonym), Biomüll (Synonym), Kompostierungsanlage (Synonym), Eigenkompostierung (Synonym), Containerdienst (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie können Bioabfälle auf Recycling-Stationen abgeben. 

Volltext

Bioabfall ist ein Wertstoff und gehört nicht in die Restmülltonne, deshalb sollten biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt vom Restmüll gesammelt werden. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden. Sie reduzieren somit die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. 

Bioabfälle können Sie kostenlos an den Bremer Recycling-Stationen abgeben.

Das sind Bioabfälle:

  • Küchenabfälle:
    • Reste von Brot und Kuchen, Fisch und Fleisch, einschließlich Knochen und Gräten, Obst und Zitrusfrüchten, Salat und Gemüse, Eier- und Kartoffelschalen, Festes Essen wie Käsereste mit Naturrinde, Wurst, Nussschalen oder Speisereste, Teeblätter und -beutel, Filtertüten und Kaffeesatz. Außerdem bei der Lebensmittelzubereitung benutztes Küchenpapier
  • Pflanzenabfälle:
    • Blumen, Balkonpflanzen, Inhalte aus Blumentöpfen sowie Strauch- und Grasschnitt in kleinen Mengen

Das sind keine Bioabfälle:

  • verpackte Lebensmittel sowie Obst- und Gemüsenetze, (Biologisch abbaubare) Plastiktüten, Kaffeekapseln und Einweggeschirr, Haushaltsabfälle wie zerbrochenes Glas, Keramik, Asche und Kehricht, Grillkohle, Kerzenreste, Servietten und Staubsaugerbeutel, Tierstreu und –kot, Watte, Medikamente, Hygieneartikel, Windeln und Zigarettenkippen, Flüssige Abfälle und Öle

Das gehört alles in den Restmüll.

Tipp: Lassen Sie feuchte Bioabfälle gut abtropfen und wickeln Sie sie in Zeitungspapier ein. Das hilft gegen Festfrieren im Winter und unangenehme Gerüche im Sommer.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)

    In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.

  • Erklärung Abfallherkunft

    Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.

Voraussetzungen

  • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig
  • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
  • Die Bioabfälle stammen aus einem Privathaushalt, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.

Kosten

Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an, da die Entsorgung bereits über die Abfallgebühr finanziert ist.

Verfahrensablauf

  • Bioabfälle können Sie auf Recycling-Stationen abgeben.
  • Die Abfälle und Wertstoffe sind in die entsprechend beschrifteten Behälter oder Container einzufüllen. 

Bearbeitungsdauer

Keine Angaben.

Frist

Es gibt keine Fristen.

Hinweise

Transportverpackungen und -behältnisse sind von den Anliefernden wieder mitzunehmen. Mit dem Einfüllen in die Sammelbehälter/-container oder mit der Übergabe an das Betriebspersonal gehen die Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe in das Eigentum von Die Bremer ­Stadtreinigung über. Dies gilt auch, soweit sie schon entladen oder sichergestellt sind. Die Anliefernden sind verpflichtet, Auskunft über die Herkunft der von ihnen angelieferten Abfälle und/oder Wertstoffe zu geben. Das Betriebspersonal der Station ist befugt, alle angelieferten Abfälle zu kontrollieren und Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe zurückzuweisen, auch wenn diese bereits abgeladen sein sollten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bioabfall zur Entsorgung abgeben
  • Sie können Bioabfälle ohne zusätzliche Kosten auf Recycling-Stationen abgeben. 
  • zuständig: Die Bremer Stadtreinigung 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden