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Räum- und Streupflicht Sicherstellung

Bremen 99089040168000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089040168000

Leistungsbezeichnung

Räum- und Streupflicht Sicherstellung

Leistungsbezeichnung II

Ausbleiben des Winterdienstes melden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Brandschutz und sonstige Auflagen (2050600)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

16.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben festgestellt, dass der Winterdienst nicht durchgeführt wird? Damit entsprechend gestreut bzw. geräumt werden kann, wird ihr Hinweis gern entgegen genommen.

Volltext

Die Bremer Stadtreinigung (DBS) übernimmt den Winterdienst von Mitte Oktober bis Anfang April. Sie räumen und streuen die öffentlichen Bereiche bei Schnee und Eis. Wenn Sie festgestellt haben, dass der Winterdienst auf einer der Straßen, die in den städtischen Aufgabenbereich fallen, nicht geräumt und gestreut hat, können Sie dies melden.

Die großen Streufahrzeuge  befreien zunächst die Hauptverkehrsstraßen, die Straßenabschnitte mit Buslinienverkehr und wichtige Plätze von Schnee und Eis. Innerhalb von drei bis vier Stunden  ist im Normalfall alles mit Feuchtsalz gestreut. Feuchtsalz ist einfaches Salz, das kurz vor dem Ausbringen mit einer Salzlauge befeuchtet wird. Ebenso vorrangig bearbeiten die Handkolonnen und kleinen Streufahrzeuge Ampelanlagen, Überwege, Brückenanlagen, relevante Haltestellen etc. Die Räumung und Streuung dieser 1. Priorität wird bis auf wenige zeitliche Beschränkungen 24 Std. täglich nach Bedarf durchgeführt.

Die Radwege werden in der Regel nachrangig in der 2. Priorität bearbeitet. Für alle anderen Straßen, insbesondere Nebenstraßen, gilt: Geräumt oder gestreut wird ausschließlich auf Anforderung z.B. durch die Polizei, Feuerwehr, Verkehrsunternehmen oder Bürger/innen und erst nach Prüfung, ob der laufende Betrieb den Einsatz zulässt.

Städtische Leistungen: Die städtischen Fahrbahnen, Radwege und wichtige Plätze werden in der Regel von der Stadt gestreut.

Doch als private Anlieger:innen liegt es auch in Ihrer Verantwortung, Schnee zu räumen und zu streuen:

Sie müssen den Gehweg und die Fläche entlang des angrenzenden Grundstücks, einschließlich der Treppen, eis- und schneefrei halten. Dies müssen Sie werktags von 07:00 bis 20:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr einhalten. Sie dürfen den Schnee nicht auf dem Radweg, sondern nur am Rande des Gehwegs anhäufen. Zum Schutz der Bäume bzw. begrünter Flächen dürfen Sie salzhaltige Streumittel grundsätzlich nicht verwenden. Die auftauenden Stoffe rufen erhebliche Schäden im Wurzelbereich hervor. Auf Gehwegen dürfen Sie grundsätzlich nur abstumpfenden Streumitteln, wie zum Beispiel Sand verwenden. Nur bei Glatteis und Eisregen ist der Einsatz von salzhaltigen Streumitteln zulässig.

Erforderliche Unterlagen

  • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Es besteht ein erforderlicher Winterdiensteinsatz, z.B. durch Schneefall, überfrierende Nässe oder Reifglätte.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Eine formlose Meldung, dass Bedarf für den Winterdienst besteht können Sie auf verschiedenen Wegen einreichen:

Online

Füllen Sie das Online-Formular aus oder nutzen Sie die App von Die Bremer Stadtreinigung.

Telefonisch

Melden Sie sich telefonisch beim Kundenservice von Die Bremer Stadtreinigung.

Schriftlich

Senden Sie eine formlose Meldung als E-Mail an Die Bremer Stadtreinigung.

Bearbeitungsdauer

Von Mitte Oktober bis Anfang April ist DBS im Einsatz und die Einsatzleiter:innen beobachten die Vorhersagen 24 Stunden. Sollte ein Einsatz nötig sein, reagiert DBS direkt. Bei einer Meldung über den Kundenservice über nicht gestreute bzw. geräumte Bereiche wird diese von DBS in der Regel am gleichen Tag geprüft und weitergeleitet.

Frist

Als private Anlieger:innen müssen die Gehwege du Flächen entlang des angrenzenden Grundstücks werktags von 7 bis 20:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9-20 Uhr eis- und schneefrei gehalten werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Sind Sie Grundstückseigentümer*in, dann können Sie Ihre Reinigungspflicht auch auf Mieter*innen oder gewerbliche Reinigungsdienste übertragen. Bei Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt Bremen gerne zur Verfügung. Das Ordnungsamt legt im Zweifel auch den Umfang der Reinigungspflicht fest.

Im Winterstreudienstkatalog finden Sie alle Fahrbahnen, die wir mit Salz streuen. Die Fahrbahnen aller nicht genannten Straßen werden nur auf Anforderung und nach Prüfung im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten von Schnee geräumt bzw. gestreut

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausbleiben des Winterdienstes melden
  • Es kann online, telefonisch und schriftlich gemeldet werden, wenn der Winterdienst nicht durchgeführt wurde.
  • Zuständig: Die Bremer Stadtreinigung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare