Bau- und Abbruchabfälle Abholung Anmeldung
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Sie haben kürzlich renoviert und nun fallen bei Ihnen Bauabfälle und Bauschutt an? Hier erfahren Sie, welche Abfälle Bauschutt und Bauabfälle sind, wo Sie alles entsorgen können und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Sie können Ihre Bauabfälle und Ihren Bauschutt bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter (1.000 Liter) auf den Recycling-Stationen abgeben. Bauabfälle und Bauschutt werden getrennt abgegeben, da sie auch getrennt verwertet werden. Das liegt daran, dass Bauschutt mineralisch ist und Bauabfälle in der Regel brennbar.
Das sind Bauabfälle:
- Rohre und Fensterrahmen, aber auch Türen, Fuß- und Deckenleisten, Deckenverkleidungen, Laminat
- Sanitäreinrichtungen wie Badewannen und Duschkabinen (außer sie sind aus Metall)
Das ist Bauschutt:
- Steine, Kies, Betonbruch, Mörtel, Keramik, Dachziegel
- Fliesen sowie Fenster, Draht- und Flachglas
Das ist kein Bauschutt:
- Eimer, Elektrogeräte, Folien, Holz, Kunststoffe, Steckdosen und Styropor gehören nicht zum Bauschutt.
- Asbest und künstliche Mineralfasern werden aufgrund ihres Gefährdungspotenzials getrennt und nur auf der Recycling-Station Blockland angenommen.
Damit Sie besser einschätzen können, wie viel ein Kubikmeter ist, finden Sie im Eingangsbereich der Recycling-Stationen drei Würfel in den Größen 0,1 Kubikmeter, 0,5 Kubikmeter und 1 Kubikmeter aufgestellt. Dank angebrachter Rollen können Sie die Würfel frei bewegen und die Menge Ihrer angelieferten Abfälle vergleichen. Die Würfel finden Sie an den Recycling-Stationen Blockland, Hastedt, Hohentor, Kirchhuchting und Oberneuland sowie in Blumenthal und Burglesum im Bremer Norden.
Bau- und Abbruchabfälle müssen wie folgt getrennt gehalten, gelagert, gesammelt, befördert und einer Verwertung zugeführt werden, soweit sie getrennt anfallen:
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle, einschließlich Legierungen
- Beton, mit Ausnahme von Beton, der gefährliche Stoffe enthält
- Ziegel, mit Ausnahme von Ziegeln, die gefährliche Stoffe enthalten
- Fliesen, Ziegel, Keramik, es sei denn, sie enthalten gefährliche Stoffe
- Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, es sei denn, sie enthalten gefährliche Stoffe.
- Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)
In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.
- Erklärung Abfallherkunft
Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.
- Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig.
- Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
- Die Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Bremen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.
- Bau- und Abbruchabfälle können Sie an verschiedenen Recycling-Stationen abgeben.
- Es werden keine explosiven, radioaktive und infektiöse Stoffe angenommen.
- Die Abfälle und Wertstoffe sind in die entsprechend beschrifteten Behälter oder Container einzufüllen.
- Die Anlieferung der Abfälle/Wertstoffe muss in Transportgebinden (zum Beispiel in Säcken, Körben oder Kartons) erfolgen.
- Die Transportgebinde müssen gefahrlos von einer Person über eine Treppe/Zugang in den Container geladen werden können.
- Transportgebinde, die breiter sind als die Containeraufgänge oder die nur von zwei Personen transportiert werden können, werden aus Sicherheitsgründen abgewiesen.
- Ebenso werden auf offenen Planen transportierte Abfälle/Wertstoffe nicht angenommen, es sei denn die Abfälle/Wertstoffe werden ebenerdig (nicht in einem Container) angenommen.
Asbest muss luftdicht in einer Folie und künstliche Mineralfasern müssen in einem Gewerbesack verpackt angeliefert werden. Den Gewerbesack können Sie vor Ort kaufen.
Bauabfälle über 1 Kubikmeter können einem geeigneten Entsorgungsunternehmen oder einer Bauabfallsortieranlage zur weiteren Entsorgung oder Verwertung übergeben werden. Die Entsorgung ist kostenpflichtig.
- Bau- und Abbruchabfälle zur Entsorgung abgeben
- Sie können Ihre Bauabfälle und Ihren Bauschutt bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter (1.000 Liter) auf den Recycling-Stationen abgeben
- Pro angefangene 100 Liter fallen Kosten von 3,50 Euro an, die Maximalmenge 1 Kubikmeter kostet somit 35,00 Euro.
- Damit Sie besser einschätzen können, wie viel ein Kubikmeter ist, finden Sie im Eingangsbereich der Recycling-Stationen drei Würfel in den Größen 0,1 Kubikmeter, 0,5 Kubikmeter und 1 Kubikmeter aufgestellt.
- kein Bauschutt sind: Eimer, Elektrogeräte, Folien, Holz, Kunststoffe, Steckdosen und Styropor gehören nicht zum Bauschutt. Asbest und künstliche Mineralfasern werden aufgrund ihres Gefährdungspotenzials getrennt und nur auf der Recycling-Station Blockland angenommen.
- Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig. Zudem hat die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
- Zuständig: Die Bremer Stadtreinigung