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Elektro-Altgeräte Entsorgung

Bremen 99001027004000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001027004000

Leistungsbezeichnung

Elektro-Altgeräte Entsorgung

Leistungsbezeichnung II

Elektrogeräte zur Entsorgung abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Abfall (Synonym), Müll (Synonym), Sonderabfälle (Synonym), Wertstoff (Synonym), Wertstoffhof (Synonym), Elektromüll (Synonym), Sondermüll (Synonym), Sonderabfall (Synonym), Elektronikschrott (Synonym), Elektroschrott (Synonym), Altgeräte (Synonym), Rücknahme (Synonym), E-Schrott (Synonym), Produktverantwortung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben Elektrogeräte zu Hause, die nicht mehr funktionieren oder die Sie abgeben möchten? Erfahren Sie hier, wo Sie Ihre Elektrogeräte abgeben können.

Volltext

In Elektrogeräten stecken wertvolle und teilweise seltene Rohstoffe, die recycelt werden können. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, diese Geräte getrennt vom Restmüll zu entsorgen, da es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen kann.

Kleine Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie auf allen Recycling- und Grün-Stationen kostenlos abgeben. Große Elektrogeräte können Sie auf den Recycling-Stationen Blockland, Burglesum, Hohentor, Hastedt und Kirchhuchting anliefern. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück. 

  • Was zählt zu den Großen Elektrogeräten?
    • Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herde, elektrische Heizgeräte, Klimageräte, fest installierte Heiz- und Warmwassergeräte, Fernsehgeräte, Monitore, Drucker, elektrische Rasenmäher, Stehlampen
  • Was zählt zu den Kleinen Elektrogeräten?
    • Kaffeemaschinen, Toaster, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Staubsauger, Handys, Bohrmaschinen, Radio-, Video-, CD- und DVD-Geräte, PCs, Lichterketten, Schreibtischleuchten, Stecker, Steckdosen, Anschlussleisten

Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)

    In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.

  • Erklärung Abfallherkunft

    Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.

Voraussetzungen

  • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig
  • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
  • Die Elektro-Altgeräte stammen aus einem Privathaushalt in Bremen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.

Kosten

Die Entsorgung ist kostenlos, da sie bereits über die Abfallgebühr und den Gerätepreis finanziert ist.

Verfahrensablauf

  • Kleine Elektrogeräte nehmen alle Recycling- und Grün-Stationen an. Sie können auch die Container für Kleine Elektrogeräte auf den vielen Containerplätzen im Stadtgebiet nutzen.
  • Auf den Recycling-Stationen Blockland, Burglesum, Hohentor, Hastedt und Kirchhuchting können Sie Große Elektrogeräte anliefern – oder Sie lassen diese von der Sperrmüllabfuhr abholen.
  • Fotovoltaikmodule und Nachtspeichergeräte nimmt nur die Recycling-Station Blockland an. 
  • Batterien und Akkus (bis 500 g) werden auf allen Recycling-Stationen und in allen Geschäften angenommen, die sie auch verkaufen
  • Akkus über 500 g und Fahrradakkus werden nur auf den Recycling-Stationen Blockland und Hastedt angenommen
  • Energiesparlampen, LED-Lampen und max 20 Leuchtstoffröhren werden auf allen Recycling-Stationen angenommen
  • CDs/DVDs, Druckerpatronen und Tonerkartuschen werden auf allen Recycling-Stationen angenommen
  • Bei fest installierten Anlagen sollten Sie diese über einen Elektrofachbetrieb entsorgen. Der Betrieb übernimmt die Entsorgung in der Regel bei einem Austausch der Altgeräte.
  • Löschen Sie alle persönlichen Daten von Ihren Datenträgern, zum Beispiel mit Spezialprogrammen. 
  • Akkus und Lithium-Ionen-Akkus müssen – wenn möglich – vom Elektrogerät getrennt abgegeben werden. Bitte sichern Sie die Lithium-Ionen-Akkus dabei vor Kurzschluss, indem Sie diese separat verpacken oder die Pole überkleben.

Bearbeitungsdauer

Bei hohem Kundenaufkommen kann es zu Wartezeiten auf den Recycling-Stationen kommen

Frist

Es gibt keine Fristen.

Hinweise

  • Eine Übersicht zu den Stationen und deren Annahmen finden Sie bei Die Bremer Stadtreinigung unter Recycling- und Grün-Stationen.
  • Herausnehmbare Batterien müssen gesondert entsorgt werden.
  • Um das Recycling und die Wiederverwendung gebrauchter Elektrogeräte weiter voranzutreiben und mehr Rohstoffe zu schonen, gibt es zusätzliche Angebote: Sie können Ihre Geräte zum Beispiel in Repair Cafés reparieren lassen oder noch funktionierende Geräte an einigen Recycling-Stationen abgeben oder verschenken, damit es wiederverwendet werden kann. 
  • Eine Gefahr für die Umwelt sind illegale Sammlungen sowie Entnahmen aus Containern und vom Sperrmüll. Häufig werden nur die wertvollen Rohstoffe entnommen und die Überbleibsel illegal entsorgt. Dies schadet der Umwelt und verschwendet wertvolle Ressourcen. Sie können verantwortungs- und umweltbewusst handeln, indem Sie Ihre ausgedienten Elektrogeräte nur bei autorisierten Stellen abgeben.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Elektrogeräte zur Entsorgung abgeben
  • Elektroschrott darf grundsätzlich nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden
    • Entsorgung von Großgeräten über den Sperrmüll oder separate Sammlungen (einige Recycling-Stationen)
    • Entsorgung von Kleingeräten über Sammelstellen (alle Recycling-Stationen)
  • Entsorgung erfolgt in der Regel kostenfrei im Rahmen der Produktverantwortung
  • zuständig: Die Bremer Stadtreinigung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden