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Bewohnerparkausweis Änderung

Bremen 99108001011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001011000

Leistungsbezeichnung

Bewohnerparkausweis Änderung

Leistungsbezeichnung II

Bewohner-Parkausweis ändern lassen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bei Kennzeichenwechsel oder Wohnsitzwechsel ist es notwendig, die Ausnahmegenehmigung zu ändern. Hier erfahren Sie mehr.

Volltext

Bewohner:innen, die bereits im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind, müssen die Änderung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldebescheinigung oder Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs

Voraussetzungen

Sie müssen die Änderung Ihrer Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn:

  • ­sich der Wohnsitz geändert hat oder
  • ein Kennzeichenwechsel stattgefunden hat.

Kosten

Für eine Änderung der Ausnahmegenehmigung werden 10 € Gebühr berechnet. Eine Verlängerung für ein weiteres Jahr wird mit 20 € Gebühr abgerechnet.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven.

Ein formloser Antrag kann (jeweils mit den entsprechenden Nachweisen) gestellt werden:

  • per E-Mail (parkausweise@magistrat.bremerhaven.de),
  • per Online-Formular
  • postalisch oder
  • persönlich. In der Straßenverkehrsbehörde während der Öffnungszeiten ohne Termin möglich. Im Bürgerbüro Mitte ist ein Termin erforderlich. 

Sofern nicht persönlich vorgesprochen wird, werden die Ausnahmegenehmigungen mit der entsprechenden Gebührenrechnung versandt

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer 7 - 14 Tage. Bei Vorsprache in der Straßenverkehrsbehörde oder beim Bürgerbüro Mitte sofort.

Frist

Die Änderung muss vor dem Ablauf der bestehenden Genehmigung beantragt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Beratung können Sie gerne telefonisch unter der +49 471/590-3701, -3702 oder per E-Mail unter strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de in Anspruch nehmen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bewohner-Parkausweis ändern lassen
  • Bewohner:innen, die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind, müssen die Ausnahmegenehmigung ändern lassen bei folgenden Änderungen:
    • Kennzeichenwechsel
    • Wohnsitzwechsel
  • Änderung kann Online oder formlos per E-Mail, per Post oder persönlich (Ohne Termin in der Straßenverkehrsbehörde, mit Termin im Bürgerbüro Mitte) beantragt werden. 
  • Zuständig: Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven, Bürgerbüro Mitte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal