Bewohnerparkausweis Änderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Brhv (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.04.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bei Kennzeichenwechsel oder Wohnsitzwechsel ist es notwendig, die Ausnahmegenehmigung zu ändern. Hier erfahren Sie mehr.
Bewohner:innen, die bereits im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind, müssen die Änderung beantragen.
- Meldebescheinigung oder Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
Sie müssen die Änderung Ihrer Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn:
- sich der Wohnsitz geändert hat oder
- ein Kennzeichenwechsel stattgefunden hat.
Für eine Änderung der Ausnahmegenehmigung werden 10 € Gebühr berechnet. Eine Verlängerung für ein weiteres Jahr wird mit 20 € Gebühr abgerechnet.
- Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven.
Ein formloser Antrag kann (jeweils mit den entsprechenden Nachweisen) gestellt werden:
- per E-Mail (parkausweise@magistrat.bremerhaven.de),
- per Online-Formular
- postalisch oder
- persönlich. In der Straßenverkehrsbehörde während der Öffnungszeiten ohne Termin möglich. Im Bürgerbüro Mitte ist ein Termin erforderlich.
Sofern nicht persönlich vorgesprochen wird, werden die Ausnahmegenehmigungen mit der entsprechenden Gebührenrechnung versandt
Bearbeitungsdauer 7 - 14 Tage.
Bei Vorsprache in der Straßenverkehrsbehörde oder beim Bürgerbüro Mitte sofort.
Eine Beratung können Sie gerne telefonisch unter der +49 471/590-3701, -3702 oder per E-Mail unter strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de in Anspruch nehmen.
- Bewohner-Parkausweis ändern lassen
- Bewohner:innen, die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind, müssen die Ausnahmegenehmigung ändern lassen bei folgenden Änderungen:
- Kennzeichenwechsel
- Wohnsitzwechsel
- Änderung kann Online oder formlos per E-Mail, per Post oder persönlich (Ohne Termin in der Straßenverkehrsbehörde, mit Termin im Bürgerbüro Mitte) beantragt werden.
- Zuständig: Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven, Bürgerbüro Mitte