Bewohnerparkausweis Verlängerung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bewohnerparken (Synonym), Anwohnerparkausweis (Synonym), Anwohnerparken (Synonym), Brhv (Synonym), Parkkarte (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.04.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bei Ablauf der bestehenden Ausnahmegenehmigung ist es möglich, diese zu verlängern. Hier erfahren Sie mehr.
Bewohner:innen, die bereits im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind, können die Änderung oder Verlängerung ihrer Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn:
- Die bestehende Genehmigung abgelaufen ist oder in Kürze abläuft.
- Meldebescheinigung oder Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
- Sie sind bereits im Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohner:innen und diese ist abgelaufen bzw. läuft bald ab.
- Beantragen Sie die Verlängerung der Änderung Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven oder im Bürgerbüro Mitte.
Ein formloser Antrag kann (jeweils mit den entsprechenden Nachweisen) gestellt werden:
- per E-Mail (parkausweise@magistrat.bremerhaven.de),
- per Online-Formular
- postalisch oder
- persönlich. In der Straßenverkehrsbehörde während der Öffnungszeiten ohne Termin möglich. Im Bürgerbüro Mitte ist ein Termin erforderlich.
Sofern nicht persönlich vorgesprochen wird, werden die Ausnahmegenehmigungen mit der entsprechenden Gebührenrechnung versandt.
Bearbeitungsdauer 7 - 14 Tage.
Bei Vorsprache in der Straßenverkehrsbehörde oder beim Bürgerbüro Mitte sofort.
Eine Beratung können Sie gerne telefonisch unter der +49 471/590-3701, -3702 oder per E-Mail unter strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de in Anspruch nehmen.
- Bewohner-Parkausweis verlängern lassen
- Bewohner:innen, die bereits im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind, können die Änderung oder Verlängerung ihrer Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn:
- Die bestehende Genehmigung abgelaufen ist oder in Kürze abläuft.
- Antrag online oder formlos per E-Mail, Post oder persönlich (Straßenverkehrsbehörde ohne Termin möglich, im Bürgerbüro Mitte ist ein Termin erforderlich.)
- Zuständig: Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven, Bürgerbüro Mitte