Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung
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Für Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen 0.00 und 22.00 Uhr. Bestimmte Transporte sind gesetzlich von dem Verbot ausgenommen.
Lkw mit einer Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger dürfen auf dem gesamten Streckennetz in Deutschland sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 00.00 bis 22.00 Uhr nicht fahren. Sie können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
- Die benötigten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.
Um zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden, ist eine Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven erforderlich.
- Eine Ausnahmegenehmigung wird nur für zwingend erforderliche Fahrten erteilt. Die Dringlichkeit müssen Sie entsprechend begründen.
- Gründe für diese Fahrten könnten z. B. folgende sein: Turnierteilnahme, Messestandbetreiber, Veranstaltungen, termingebundene Güter im Begegnungsverkehr.
- Eine Einzelfallprüfung bleibt in jedem Fall vorbehalten.
- Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven
Ein Antrag kann (jeweils mit den entsprechenden Nachweisen) gestellt werden:
- per E-Mail (strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de),
- per Online-Formular
- postalisch oder
- persönlich. In der Straßenverkehrsbehörde während der Öffnungszeiten ohne Termin möglich.
Die Ausnahmegenehmigungen werden mit der entsprechenden Gebührenrechnung versandt.
Eine Beratung können Sie gerne telefonisch unter der +49 471/590-3803 oder per E-Mail unter strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de in Anspruch nehmen.
- Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
- LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger dürfen sonntags und an Feiertagen von 0:00 bis 22:00 Uhr nicht fahren
- Ausnahmen können beantragt werden
- Zuständig: Magistrat Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung