Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung

Bremen 99108002006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108002006000

Leistungsbezeichnung

Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Für Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen 0.00 und 22.00 Uhr. Bestimmte Transporte sind gesetzlich von dem Verbot ausgenommen. 

Volltext

Lkw mit einer Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger dürfen auf dem gesamten Streckennetz in Deutschland sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 00.00 bis 22.00 Uhr nicht fahren. Sie können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Die benötigten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

    Um zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden, ist eine Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven erforderlich.

Voraussetzungen

  • Eine Ausnahmegenehmigung wird nur für zwingend erforderliche Fahrten erteilt. Die Dringlichkeit müssen Sie entsprechend begründen.
  • Gründe für diese Fahrten könnten z. B. folgende sein: Turnierteilnahme, Messestandbetreiber, Veranstaltungen, termingebundene Güter im Begegnungsverkehr. 
  • Eine Einzelfallprüfung bleibt in jedem Fall vorbehalten.

Kosten

ab 40 EUR (abhängig vom Antrag).

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven  

Ein Antrag kann (jeweils mit den entsprechenden Nachweisen) gestellt werden:

  • per E-Mail (strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de),
  • per Online-Formular
  • postalisch oder
  • persönlich. In der Straßenverkehrsbehörde während der Öffnungszeiten ohne Termin möglich. 

Die Ausnahmegenehmigungen werden mit der entsprechenden Gebührenrechnung versandt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der zu bearbeitenden Unterlagen.

Frist

Die Geltungsdauer Ihrer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot kann je nach Antragstellung befristet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Beratung können Sie gerne telefonisch unter der +49 471/590-3803 oder per E-Mail unter strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de in Anspruch nehmen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
  • LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger dürfen sonntags und an Feiertagen von 0:00 bis 22:00 Uhr nicht fahren
  • Ausnahmen können beantragt werden
  • Zuständig: Magistrat Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal