Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe
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Wenn Sie einen Betrieb innerhalb eines Bewohnerparkgebiets führen, können Sie einen Sonderparkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie am Standort Ihres Betriebes parken.
Nur in Einzelfällen können Sie als Unternehmen, Institution, Organisation oder Verein einen Sonderparkausweis in Bewohnerparkgebieten erhalten.
Dazu müssen Sie nachweisen können, dass das Fahrzeug unerlässlich für den Betrieb ist und nicht abseits der Straße oder auf einem Betriebsgrundstück abgestellt werden kann.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das kostenfreie Abstellen des Kfz im
- Bewohnerparkzonen
- an Parkuhren / Parkscheinautomaten
Die Geltungsdauer des Sonderparkausweises beträgt ein Jahr.
- Nachweis über die Tätigkeit (z.B. Eintragung in das jeweilige Berufs-, Handels- oder Vereinsregister oder einen anderen Nachweis, der die Berufs- bzw. Tätigkeitsausübung belegt)
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug
- ein Antrag mit Begründung der genannten Voraussetzungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Fahrzeuges, für das die Ausnahmegenehmigung beantragt wird
- Erklärung, dass kein privater Stellplatz vorhanden ist
- Unternehmen, Institution, Organisation, Verein
- Standort in einem Bewohnerparkgebiet
- das Fahrzeug, für das der Sonderparkausweis beantragt wird, ist für die Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich und für den angegebenen Zweck (z.B. Transport von Waren, Material, Personen oder Tieren) geeignet
- ein anderes Verkehrsmittel ist für den angegebenen Zweck nicht gleichermaßen einsetzbar
- kein privater Stellplatz vorhanden
Bei der Begründung Ihres Antrags sollten Sie insbesondere auf folgende Punkte eingehen:
- Wie gestaltet sich der Betriebsablauf?
- Welche Gegenstände / Produkte werden in welcher Menge transportiert?
- Worin liegt die Notwendigkeit zur Nutzung des beantragten Fahrzeuges?
- Warum können andere Verkehrsmittel nicht genutzt werden?
- Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Dies kann postalisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
- Auch bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sind alle Unterlagen erforderlich!
- Bei Fahrzeugwechsel: Bitte reichen Sie den neuen Kfz-Schein in Kopie ein.
- Bei Fahrzeugaufgabe: Bitte senden Sie die Ausnahmegenehmigung an die Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven zurück.
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Betrieb beantragen
- Fahrzeuge eines Betriebs können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.
- Diese kann beispielsweise in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen.
- Zuständige Stelle: Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven