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Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

Bremen 99108003001002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108003001002

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Parken (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Parkberechtigung (Synonym), Pflegedienst (Synonym), Brhv (Synonym), Handwerker (Synonym), Regionaler Handwerkerparkausweis (Synonym), Parkausweis (Synonym), Straßenverkehr (Synonym), Parkschein (Synonym), Handwerkernotdienst (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

23.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie einen Handwerksbetrieb führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Volltext

Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das kostenfreie Abstellen des Kfz im

  • eingeschränkten Haltverbot
  • verkehrsberuhigten Bereich
  • Bewohnerparkzonen
  • an Parkuhren / Parkscheinautomaten

Art der berechtigten Fahrzeuge

  • LKW und Werkstattwagen
  • PKW / Kombifahrzeug mit ausgebauter Rücksitzbank und fest eingebautem Regal im hinteren Bereich der Ladefläche Vorführung erforderlich
  • PKW-Kombi mit fester Werbung und Zurrverrichtung oder fester Werbung und fest eingebautem Regal oder fester Werbung und Dachgepäckträger

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Kfz-Scheines
  • Kopie der Handwerkerkarte oder des Gewerbescheins
  • Falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, ist eine Kopie des Leasingvertrags einzureichen

Voraussetzungen

Ist Ihr Handwerk bzw. handwerksähnliches Gewerbe nachstehend aufgeführt, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Tätigkeit zu beantragen.

  • Dachdecker
  • Einbau von genormten Baufertigteilen
  • Elektriker
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer
  • Gärtner
  • Gas- und Wasserinstallateure
  • Gebäudereiniger
  • Gerüstbauer
  • Glaser
  • Kachelofen- und Luftheizungsbauer
  • Kälteanlagenbauer
  • Klempner
  • Landschaftsbauer
  • Maler und Lackierer
  • Maurer
  • Raumausstatter
  • Rohr- und Kanalreiniger
  • Rolladen- und Jalousiebauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Schornsteinfeger
  • Tischler
  • Parkettleger
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
  • Zimmerer

Kosten

ab 20 EUR (abhängig vom Antrag) Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Umfang der Genehmigung.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Dies kann über das Online-Formular, per Fax, Per E-Mail oder postalisch erfolgen.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
  • Auch bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sind alle Unterlagen erforderlich!
  • Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.
  • Bei Fahrzeugwechsel: Bitte reichen Sie den neuen Kfz-Schein in Kopie ein.
  • Bei Fahrzeugaufgabe: Bitte senden Sie die Ausnahmegenehmigung an die Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven zurück.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen derzeit 2 bis 3 Wochen beträgt.

Frist

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die zuständigen Ansprechpartner erreichen Sie telefonisch unter:

+49 471/590-3701 und +49 471/590-3702

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
  • Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. 
  • Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen.
  • Zuständige Stelle: Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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