Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb
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Wenn Sie einen Handwerksbetrieb führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das kostenfreie Abstellen des Kfz im
- eingeschränkten Haltverbot
- verkehrsberuhigten Bereich
- Bewohnerparkzonen
- an Parkuhren / Parkscheinautomaten
Art der berechtigten Fahrzeuge
- LKW und Werkstattwagen
- PKW / Kombifahrzeug mit ausgebauter Rücksitzbank und fest eingebautem Regal im hinteren Bereich der Ladefläche Vorführung erforderlich
- PKW-Kombi mit fester Werbung und Zurrverrichtung oder fester Werbung und fest eingebautem Regal oder fester Werbung und Dachgepäckträger
- Kopie des Kfz-Scheines
- Kopie der Handwerkerkarte oder des Gewerbescheins
- Falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, ist eine Kopie des Leasingvertrags einzureichen
Ist Ihr Handwerk bzw. handwerksähnliches Gewerbe nachstehend aufgeführt, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Tätigkeit zu beantragen.
- Dachdecker
- Einbau von genormten Baufertigteilen
- Elektriker
- Feuerungs- und Schornsteinbauer
- Gärtner
- Gas- und Wasserinstallateure
- Gebäudereiniger
- Gerüstbauer
- Glaser
- Kachelofen- und Luftheizungsbauer
- Kälteanlagenbauer
- Klempner
- Landschaftsbauer
- Maler und Lackierer
- Maurer
- Raumausstatter
- Rohr- und Kanalreiniger
- Rolladen- und Jalousiebauer
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Schornsteinfeger
- Tischler
- Parkettleger
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
- Zimmerer
- Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Dies kann über das Online-Formular, per Fax, Per E-Mail oder postalisch erfolgen.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
- Auch bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sind alle Unterlagen erforderlich!
- Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.
- Bei Fahrzeugwechsel: Bitte reichen Sie den neuen Kfz-Schein in Kopie ein.
- Bei Fahrzeugaufgabe: Bitte senden Sie die Ausnahmegenehmigung an die Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven zurück.
Die zuständigen Ansprechpartner erreichen Sie telefonisch unter:
+49 471/590-3701 und +49 471/590-3702
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.
- Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen.
- Zuständige Stelle: Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven