Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst
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Wenn Sie eine Familienpflegeeinrichtung oder einen Pflegedienst betreiben, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Fahrzeuge der Familienpflege oder eines Pflegedienstes können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der Familienpflege.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
- Kopie des Kfz-Scheines
- Falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, ist eine Kopie des Leasingvertrags einzureichen
- Kopie des Gewerbescheins
Sie führen ein Pflegedienstunternehmen oder Familienpflege. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie als Hebamme oder im Bereich der Physiotherapie tätig sind und häufige Hausbesuche bei Ihren Kunden nachweisen können.
- Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Dies kann über das Online-Formular, per E-Mail, per Fax oder postalisch erfolgen.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
- Auch bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sind alle Unterlagen erforderlich!
- Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.
- Bei Fahrzeugwechsel: Bitte reichen Sie den neuen Kfz-Schein in Kopie ein.
- Bei Fahrzeugaufgabe: Bitte senden Sie die Ausnahmegenehmigung an die Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven zurück.
Die zuständigen Ansprechpartner erreichen Sie telefonisch unter:
+49 471/590-3701 und +49 471/590-3702
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
- Fahrzeuge eines Familienpflege- oder Pflegedienstbetriebs können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.
- Diese kann zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen.
- Zuständige Stelle: Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven