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Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

Bremen 99108004001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108004001000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung zum Befahren gewichtsbeschränkter Straßen oder zum Befahren der Fußgängerzone beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie eine Straße befahren möchten, die ganz oder teilweise für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen gesperrt ist, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Volltext

Soll eine Straße, für die eine Beschränkung gilt, mit einem Fahrzeug befahren werden, ist zuvor eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Bitte klären Sie mit einer evtl. von Ihnen beauftragten Firma ab, ob ggf. Subunternehmer den Transport durchführen. Bitte benennen Sie uns dann die Halterfirma. Wir weisen darauf hin, dass der Inhaber der Ausnahmegenehmigung für entstandene Schäden haftet.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung der eingesetzten Fahrzeuge

Voraussetzungen

  • Sie wollen eine durchfahrtsbeschränkte Straße mit einem Fahrzeug befahren.

Kosten

ab 20 EUR (abhängig vom Antrag). Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist abhängig von der beantragten Dauer und der Anzahl der Fahrzeuge.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven 

Ein Antrag kann (jeweils mit den entsprechenden Nachweisen) gestellt werden:

  • per E-Mail (buergerundordnungsamt@magistrat.bremerhaven.de),
  • per Online-Formular
  • postalisch oder
  • persönlich. Während der Öffnungszeiten in der Straßenverkehrsbehörde ist kein Termin erforderlich. 

Sofern nicht persönlich vorgesprochen wird, werden die Ausnahmegenehmigungen mit der entsprechenden Gebührenrechnung versandt.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Aufgrund der umfangreichen Prüfungen die für diese Ausnahmegenehmigung erforderlich sind, wird darum gebeten, dass mindestens 14 Tage vor Fahrtantritt der entsprechende Antrag gestellt wird. Bitte stehen Sie uns für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Beratung können Sie gerne telefonisch unter der +49 471/590-3701 oder per E-Mail unter strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de in Anspruch nehmen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausnahmegenehmigung zum Befahren gewichtsbeschränkter Straßen oder zum Befahren der Fußgängerzone beantragen
  • Es muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn eine durchfahrtsbeschränkte Straße mit einem Fahrzeug befahren werden soll. 
  • Inhaber der Ausnahmegenehmigung haftet für entstanden Schäden
  • Zuständig: Magistrat Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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