Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
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Wenn Sie eine Straße befahren möchten, die ganz oder teilweise für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen gesperrt ist, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Soll eine Straße, für die eine Beschränkung gilt, mit einem Fahrzeug befahren werden, ist zuvor eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Bitte klären Sie mit einer evtl. von Ihnen beauftragten Firma ab, ob ggf. Subunternehmer den Transport durchführen. Bitte benennen Sie uns dann die Halterfirma. Wir weisen darauf hin, dass der Inhaber der Ausnahmegenehmigung für entstandene Schäden haftet.
- Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven
Ein Antrag kann (jeweils mit den entsprechenden Nachweisen) gestellt werden:
- per E-Mail (buergerundordnungsamt@magistrat.bremerhaven.de),
- per Online-Formular
- postalisch oder
- persönlich. Während der Öffnungszeiten in der Straßenverkehrsbehörde ist kein Termin erforderlich.
Sofern nicht persönlich vorgesprochen wird, werden die Ausnahmegenehmigungen mit der entsprechenden Gebührenrechnung versandt.
Eine Beratung können Sie gerne telefonisch unter der +49 471/590-3701 oder per E-Mail unter strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de in Anspruch nehmen.
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren gewichtsbeschränkter Straßen oder zum Befahren der Fußgängerzone beantragen
- Es muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn eine durchfahrtsbeschränkte Straße mit einem Fahrzeug befahren werden soll.
- Inhaber der Ausnahmegenehmigung haftet für entstanden Schäden
- Zuständig: Magistrat Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung