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Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Bremen 99108011153000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108011153000

Leistungsbezeichnung

Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Leistungsbezeichnung II

Temporäre Halteverbotszone beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Umzug (Synonym), Umzug (Synonym), Brhv (Synonym), Transport (Synonym), Parkplatzabsperrung für Umzug (Synonym), Parkplatzsperrung für Umzug (Synonym), Halteverbotszone (Synonym), Halteverbotszone für Umzug (Synonym), Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen planen, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen. Erfahren Sie hier dazu mehr.

Volltext

Die Einrichtung einer temporären Halteverbotszone kann nützlich sein, wenn Sie zum Beispiel einen Umzug planen, eine Lieferung erwarten oder Bauarbeiten durchführen lassen. Wenn Sie eine temporäre Halteverbotszone einrichten wollen, müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Entsprechend der Gegebenheiten vor Ort und Ihrem Bedarf kann Ihnen eine einseitige oder zweiseitige Halteverbotszone genehmigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag mit Informationen zu
    • Ort
    • Zeitraum
    • erforderlichen Länge in Metern
      • Gegebenenfalls Vollmacht, sofern Sie den Antrag in Vertretung stellen

Voraussetzungen

Sie haben ein berechtigtes Interesse an der Einrichtung einer Halteverbotszone, das den Bedarf nach einer temporären Verkehrsbeschränkung begründet.

Kosten

20 EUR bis 450 EUR. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Dauer und dem Umfang der Erlaubnis.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag online zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Den Link zum Onlinedienst finden Sie unter „Formulare“.
  • Eine Antragstellung ist ebenfalls formlos per Fax, per E-Mail und auf dem Postweg möglich.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen ihre Entscheidung über den Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit. Wenn die zuständige Stelle Ihren Antrag genehmigt, erhalten Sie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder. 
  • Sie stellen die Verkehrszeichen auf und halten den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung in einem schriftlichen Protokoll fest. Alternativ beauftragen Sie einen Aufstellservice.
  • Wenn Sie die Halteverbotszone nicht mehr benötigen oder der Genehmigungszeitraum abgelaufen ist, machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die ausleihende Stelle zurück.
  • Verkehrszeichen werden nicht durch die Straßenverkehrsbehörde bereitgestellt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel schnellstmöglich bzw. zeitnah. Es ist von ca. 14 Tagen Bearbeitungszeit auszugehen.

Frist

Reichen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Einrichtung der temporären Halteverbotszone ein. Die Dauer der Halteverbotszone wird in der Genehmigung angegeben. Sie müssen die erforderlichen Verkehrsschilder mindestens 4 volle Werktage (96 Std.) vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Sie dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufstellen.
  • Im Schadensfall können Sie als antragsstellende Person haften.
  • Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.
  • Sperren Sie keine Parkplätze durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle ab. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.
  • Die zuständigen Ansprechpartner:innen erreichen Sie telefonisch unter:
    • +49 471/590-3738 (Straßen nördlich der Geeste)
    • +49 471/590-3736 (Straßen südlich der Geeste).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Temporäre Halteverbotszone beantragen
  • Eine temporäre Halteverbotszone ermöglicht, dass in einem bestimmten Bereich für einen festgelegten Zeitraum niemand parken oder halten darf.
  • Hilfreich bei Umzügen, Lieferungen oder Bauarbeiten.
  • Für die Einrichtung ist eine Genehmigung erforderlich.
  • Im Antrag müssen Ort und Zeitraum des Halteverbots angegeben werden.
    • Antrag kann online eingereicht werden
  • Nach Genehmigung sind die Straßenschilder rechtzeitig aufzustellen, um andere Verkehrsteilnehmende zu informieren.
  • Je nach Bedarf und Gegebenheiten vor Ort kann eine einseitige oder zweiseitige Halteverbotszone genehmigt werden.
  • Zuständig: Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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