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Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme

Bremen 99006047261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006047261000

Leistungsbezeichnung

Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Heimarbeitsanzeige (Synonym), Erstanmeldung (Synonym), Beschäftigung in Heimarbeit (Synonym), Heimarbeit (Synonym), Heimarbeitserstanmeldung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie möchten erstmals Menschen in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen? Dann müssen Sie die erforderliche Vorabmeldung an die zuständige Behörde übermitteln.

Volltext

Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Kosten

Kostenlos.

Verfahrensablauf

Meldungen sind auf folgenden Wegen möglich:

  • Per E-Mail an heimarbeit@arbeit.bremen.de
  • Per Upload-Link (wird auf Nachfrage per E-Mail übermittelt)
  • Schriftlich per Post an: Postfach 101580, 28015 Bremen

Bearbeitungsdauer

Keine. Die Meldung ist durch die Übermittlung per Post, Mail oder Upload erfolgt.

Frist

Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden
  • Ein Unternehmen muss die erstmalige Vergabe von Heimarbeit der zuständigen Stelle mitteilen
  • Die Mitteilung muss vor dem Tätigkeitsbeginn erfolgen
  • zuständig: Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration | Referat 41 - Arbeitsmarktpolitik, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Arbeitsrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden