Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme

Bremen 99006048261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006048261000

Leistungsbezeichnung

Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Beschäftigung in Heimarbeit (Synonym), Heimarbeit (Synonym), Heimarbeitsliste (Synonym), Listenführung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem (HAG) beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.

Volltext

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen.

In der Liste müssen Sie mindestens folgende Daten angeben:

  • der Vor und Nachname der Beschäftigten,
  • das Geburtsdatum
  • die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte,
  • die Art der Beschäftigung
  • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
  • gegebenenfalls der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens.

Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle innerhalb der Abgabefrist übermitteln.

Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Kosten

Kostenlos.

Verfahrensablauf

Meldungen sind auf folgenden Wegen möglich:

  • Per E-Mail an heimarbeit@arbeit.bremen.de
  • Per Upload-Link (wird auf Nachfrage per E-Mail übermittelt)
  • Schriftlich per Post an: Postfach 101580, 28015 Bremen

Bearbeitungsdauer

Bei ordnungsgemäßer Übermittlung gibt es in der Regel keine Rückmeldung durch die zuständige Stelle.

Frist

Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste: Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06.): bis zum 31.07. des Kalenderjahres Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07. bis 31.12.): bis zum 31.01. des folgenden Kalenderjahres

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen
  • Ein Unternehmen muss Personen, die es in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigt oder über die es Heimarbeit weitergibt, in Listen ausweisen
  • in der Liste müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:
    • der Vor- und Nachname der Beschäftigten
    • das Geburtsdatum
    • die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte
    • die Art der Beschäftigung
    • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
    • ggf. der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens
  • Die Liste muss halbjährlich innerhalb einer Abgabefrist an die zuständigen Stellen übermittelt werden
  • zuständige Stelle: Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Referat 41 - Arbeitsmarktpolitik, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Arbeitsrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden