Anzeige eines zusätzlichen Wasserzählers Entgegennahme
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Fachlich freigegeben am
26.05.2025
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Durch geeichte Wasserzähler können Sie Wassermengen ermitteln, für die Sie eine Erstattung von Kanalbenutzungsgebühren beantragen können.
Dafür müssen Sie als Gebührenschuldner der Kanalbenutzungsgebühr den 2. Wasserzähler vor der Wasserentnahmestelle einbauen und den Einbau anzeigen.
Eine solche Wasseruhr ist in Baumärkten beziehungsweise in Sanitärbetrieben erhältlich.
Beachten Sie bitte, dass ein geeichter Zwischenzähler etwa 40,00 EUR kostet, bei 6 Jahren Nutzungsdauer sind das ca. 7,00 EUR/Jahr. Hinzu kommen die Verwaltungsgebühren in Höhe von 10,00 EUR, so dass Ihnen jährliche Kosten von etwa 18,00 EUR entstehen. Dazu kommen die Kosten für die Installation des Zwischenzählers, gegebenenfalls durch einen Sanitärfachbetrieb.
- Nach erfolgter Installation eines geeichten Wasserzählers zeigen Sie den Einbau bei der EBB an.
- Nutzen Sie dafür das Anzeigenformular.
- Den Link finden Sie unter „Formulare“ – „Anzeige zum Einbau eines Zwischenzählers“.
- Senden Sie die Anzeige per E-Mail an die im Formular angegebene Adresse.
- Der Zähler kann nun genutzt werden.
- Unabhängig davon setzen sich die EBB nach Eingang der Anzeige mit dem Antragsteller in Verbindung, um den Zähler abzulesen und zu verplomben.
- Zusätzlichen Wasserzähler melden
- Der Wasserzähler muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.
- Einbau muss der EBB angezeigt werden.
- Per Formular an die angegebene E-Mailadresse.
- Alle 6 Jahre muss der Zähler zum Jahresende ausgetauscht werden.
- Zuständig: Entsorgungsbetriebe Bremerhaven