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Anzeige eines zusätzlichen Wasserzählers Entgegennahme

Bremen 99129100261000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129100261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige eines zusätzlichen Wasserzählers Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Zusätzlichen Wasserzähler melden / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

26.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten einen zusätzlichen Wasserzähler einbauen? Erfahren Sie hier mehr. 

Volltext

Durch geeichte Wasserzähler können Sie Wassermengen ermitteln, für die Sie eine Erstattung von Kanalbenutzungsgebühren beantragen können.

Dafür müssen Sie als Gebührenschuldner der Kanalbenutzungsgebühr den 2. Wasserzähler vor der Wasserentnahmestelle einbauen und den Einbau anzeigen. 

Eine solche Wasseruhr ist in Baumärkten beziehungsweise in Sanitärbetrieben erhältlich. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllte Einbauanzeige eines Zwischenzählers / Gartenbewässerung

Voraussetzungen

  • Der Nebenwasserzähler muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. 

Kosten

Beachten Sie bitte, dass ein geeichter Zwischenzähler etwa 40,00 EUR kostet, bei 6 Jahren Nutzungsdauer sind das ca. 7,00 EUR/Jahr. Hinzu kommen die Verwaltungsgebühren in Höhe von 10,00 EUR, so dass Ihnen jährliche Kosten von etwa 18,00 EUR entstehen. Dazu kommen die Kosten für die Installation des Zwischenzählers, gegebenenfalls durch einen Sanitärfachbetrieb.

Verfahrensablauf

  • Nach erfolgter Installation eines geeichten Wasserzählers zeigen Sie den Einbau bei der EBB an.
  • Nutzen Sie dafür das Anzeigenformular. 
    • Den Link finden Sie unter „Formulare“ – „Anzeige zum Einbau eines Zwischenzählers“.
  • Senden Sie die Anzeige per E-Mail an die im Formular angegebene Adresse. 
  • Der Zähler kann nun genutzt werden. 
  • Unabhängig davon setzen sich die EBB nach Eingang der Anzeige mit dem Antragsteller in Verbindung, um den Zähler abzulesen und zu verplomben.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Alle 6 Jahre muss der Zähler zum Jahresende ausgetauscht werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zusätzlichen Wasserzähler melden
  • Der Wasserzähler muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.
  • Einbau muss der EBB angezeigt werden.
    • Per Formular an die angegebene E-Mailadresse.
  • Alle 6 Jahre muss der Zähler zum Jahresende ausgetauscht werden.
  • Zuständig: Entsorgungsbetriebe Bremerhaven

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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