Erweiterte Berufsbildungsreife auf dem zweiten Bildungsweg Anmeldung
Inhalt
Zum Erlangen der Erweiterten Berufsbildungsreife (ErwBBR) an der Erwachsenenschule anmelden
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
17.06.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Verordnung für die Schulen für Erwachsene im Lande Bremen (EWS-V)
- Verordnung über die Bildungsgänge zum Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife und zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses der Schule für Erwachsene
- Verordnung über den Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife und des Mittleren Schulabschlusses in den Schulen für Erwachsene im Lande Bremen
Wenn Sie als Erwachsener die Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR) erwerben wollen und nicht vollzeit berufstätig sind, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben. Erfahren Sie hier mehr.
Die Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR) gehört zum Bildungsangebot der Erwachsenenschule.
Die Erweiterte Berufsbildungsreife ist Grundlage für viele Ausbildungsberufe in der Dualen Ausbildung (also der Ausbildung im Betrieb ergänzt um den Besuch der Berufsschule). Sie entspricht dem Erweiterten Hauptschulabschluss am Ende der 10. Klasse.
- Anmeldeformular
- einen tabellarischen Lebenslauf mit Passfoto, Datum und Unterschrift
- eine aktuelle Bremer Meldebescheinigung oder (bei erstem Wohnsitz in Niedersachsen) eine Freistellungserklärung der Landesschulbehörde Niedersachsen
- eine Kopie Ihres Passes oder Personalausweises
- eine beglaubigte Zeugniskopie des höchsten bisher erworbenen Bildungsabschlusses oder eine beglaubigte Kopie des Abgangszeugnisses
- evtl. Kopien von Zertifikaten zum Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch als Zweitsprache
- Nachweise über
- aktuelle Berufstätigkeit oder
- Berufstätigkeit über mindestens 6 Monate oder
- Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind oder
- Zeiten der Arbeitslosigkeit oder
- Status als Geflüchtete:r oder
- Wehr- oder Ersatzdienst oder
- freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr
- Erreichen des 18. Lebensjahres und Erfüllung der Vollzeitschulpflicht nach § 54 des Bremischen Schulgesetzes.
- Fristgemäße Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen.
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Sprachstandsfeststellung (abgeprüft werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau der 8. Klasse).
- Nachweis einer (auch geringfügigen) Berufstätigkeit von mindestens 6 Monaten oder einer aktuellen Berufstätigkeit. Anerkannt werden können auch: Zeiten der Arbeitslosigkeit, freiwilliges soziales/ ökologisches Jahr oder Führung eines "Familienhaushalts" (mindestens ein Kind/ eine pflegebedürftige Person gehört zum Haushalt), Status als Geflüchtete:r
Während der Bewerbungsfristen können Sie sich online für ein Bildungsziel eintragen.
Online
- Melden Sie sich über das Anmeldeformular der Erwachsenenschule an. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Formulare" – "Erwachsenenschule Online-Anmeldung".
Schriftlich (per Post)
- Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Der Bewerbungszeitraum für den Schulbeginn im August beginnt in der Regel ab Mitte Februar. Der Bewerbungszeitraum für den Schulbeginn im Februar beginnt in der Regel ab Mitte September.
- Zum Erlangen der Erweiterten Berufsbildungsreife (ErwBBR) an der Erwachsenenschule anmelden
- Anmelden zum Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife (ErwBBR) an der Erwachsenenschule.
- Nicht vollzeit Berufstätig.
- Zuständige Stelle:
- Erwachsenenschule Bremen