- Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan (Entwurf)
- Schlüssel
- D07000015V1.1
- Alternative Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan
- Version
- 1.1
- Geändert am:
- 17.10.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D07000015V1.1
- Definition
- Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Mit der Zulassung darf man Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.
- Handlungsgrundlagen
- § 52 BBergG (Bundesberggesetz)
- Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan
- Herausgeber
- Landesredaktion Rheinland-Pfalz
- Status gesetzt durch
- MWVLW RLP
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 11.10.2023
- Veröffentlicht am
- 11.10.2023
- Zuletzt geändert am
- 17.10.2024
Bibliothekseintrag
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