- Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - erstmalig (Entwurf)
- Schlüssel
- D07000018V0.1
- Alternative Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - erstmalig
- Version
- 0.1
- Geändert am:
- 26.07.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - erstmalig
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D07000018V0.1
- Definition
- Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Behörde Sonderbetriebspläne fordern. Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Sonderbetriebspläne müssen, ebenso wie Rahmen- und Hauptbetriebspläne, von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Sonderbetriebsplanverfahren eignen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erforderlich ist.
- Handlungsgrundlagen
- § 52 (2) BBergG (Bundesberggesetz)
- Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - erstmalig
- Herausgeber
- Landesredaktion Rheinland-Pfalz
- Status gesetzt durch
- MWVLW RLP
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 11.10.2023
- Veröffentlicht am
- 11.10.2023
- Zuletzt geändert am
- 26.07.2024
Bibliothekseintrag
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