- Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - erstmalig (Entwurf)
- Schlüssel
- D07000021V0.1
- Alternative Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - erstmalig
- Version
- 0.1
- Geändert am:
- 02.05.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - erstmalig
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D07000021V0.1
- Definition
- Um die Maßnahmen zur Einstellung eines Bergbaubetriebes durchführen zu können, braucht man einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Für die Zulassung des Abschlussbetriebsplanes sind keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.
- Handlungsgrundlagen
- § 53 BBergG (Bundesberggesetz)
- Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - erstmalig
- Herausgeber
- Landesredaktion Rheinland-Pfalz
- Status gesetzt durch
- MWVLW RLP
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 11.10.2023
- Veröffentlicht am
- 11.10.2023
- Zuletzt geändert am
- 02.05.2024
Bibliothekseintrag
Für den Erhalt der vollständigen Stamminformation melden Sie sich bitte hier an