- Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Aufhebung (Entwurf)
- Schlüssel
- D07000026V0.1
- Alternative Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Aufhebung
- Version
- 0.1
- Geändert am:
- 02.05.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Aufhebung
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D07000026V0.1
- Definition
- Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, darf das innehabende Unternehmen als Einziges in einem festgelegten Gebiet und während eines vorgeschriebenen Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen. Diese Erlaubnis kann vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufgehoben werden. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden. Es müssen keine Gründe für eine Aufhebung angegeben werden.
- Handlungsgrundlagen
- § 19 BBergG (Bundesberggesetz)
- Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Aufhebung
- Herausgeber
- Landesredaktion Rheinland-Pfalz
- Status gesetzt durch
- MWVLW RLP
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 11.10.2023
- Veröffentlicht am
- 11.10.2023
- Zuletzt geändert am
- 02.05.2024
Bibliothekseintrag
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