- Bezeichnung
- Anzeige der Nutzungsaufnahme (Entwurf)
- Schlüssel
- D17000052V1.0
- Alternative Bezeichnung
- Anzeige der Nutzungsaufnahme bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben
- Version
- 1.0
- Geändert am:
- 19.03.2023
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D17000052V1.0
- Definition
- Anzeige der Nutzungsaufnahme bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben (XBau-Nachrichtentyp: anzeige.nutzungsaufnahme.0910)
- Handlungsgrundlagen
- § 22 Absatz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) §15 Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V) XBau2.2
- Beschreibung
- Die Bauherrin/ Der Bauherr muss die Aufnahme der Nutzung genehmigungsbedürftiger oder genehmigungsfrei gestellter Bauvorhaben mindestens zwei Wochen vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde schriftlich oder elektronisch mitteilen. Die Anzeige der Nutzungsaufnahme ist nicht notwendig, wenn das Bauvorhaben verfahrensfrei ist.
- Bezeichnung
- Anzeige der Nutzungsaufnahme bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben
- Herausgeber
- Temporäres FIM-System im Rahmen der OZG-Umsetzung
- Status gesetzt durch
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 21.10.2021
- Veröffentlicht am
- 16.09.2021
- Zuletzt geändert am
- 19.03.2023
Bibliothekseintrag
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