- Bezeichnung
- Antrag auf luftrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen (Entwurf)
- Schlüssel
- D17000090V1.0
- Alternative Bezeichnung
- Antrag auf luftrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen
- Version
- 1.0
- Geändert am:
- 02.06.2023
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Antrag auf luftrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D17000090V1.0
- Definition
- Antrag bei der Luftverkehrsbehörde auf Genehmigung von Vorhaben, die keine Baugenehmigung erfordern, aber aufgrund der Höhe des aufzustellenden Gerätes, der Anlage oder des Baumes potentiell eine Gefährdung des Luftverkehrs hervorrufen.
- Handlungsgrundlagen
- §12, 14, 15 und 17 LuftVG
- Beschreibung
- Mindestens zwei Monate vor der Errichtung eines Luftfahrthindernisses, für das keine Baugenehmigung notwendig ist, beantragen Sie eine luftrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
- Bezeichnung
- Antrag auf luftrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen
- Herausgeber
- Temporäres FIM-System im Rahmen der OZG-Umsetzung
- Status gesetzt durch
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 21.10.2021
- Veröffentlicht am
- 25.10.2021
- Zuletzt geändert am
- 02.06.2023
Bibliothekseintrag
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