- Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - erstmalig (methodisch freigegeben)
- Schlüssel
- D17000234V1.0
- Alternative Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - erstmalig
- Version
- 1.0
- Geändert am:
- 15.05.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - erstmalig
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D17000234V1.0
- Definition
- Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Bergbehörde Sonderbetriebspläne fordern. Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Sonderbetriebspläne enthalten Maßnahmen, die zwar Teil des Hauptbetriebsplans sind, sich aber nicht auf die im Hauptbetriebsplan festgelegte Dauer begrenzen lassen oder die spezielle Maßnahmen betreffen. Sonderbetriebspläne müssen, ebenso wie Rahmen- und Hauptbetriebspläne, von der Bergbehörde des Bundeslandes zugelassen werden, in dem das Aufsuchungs-, Gewinnungs-, oder Aufbereitungsbetrieb liegt. Sonderbetriebsplanverfahren eigenen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erforderlich ist.
- Handlungsgrundlagen
- § 55 BBergG (Bundesberggesetz)
- Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - erstmalig
- Herausgeber
- Temporäres FIM-System im Rahmen der OZG-Umsetzung
- Status gesetzt durch
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
- Status (Katalog)
- methodisch freigegeben*
- Status gesetzt am
- 10.11.2022
- Veröffentlicht am
- 10.11.2022
- Zuletzt geändert am
- 15.05.2024
Bibliothekseintrag
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