- Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung (methodisch freigegeben)
- Schlüssel
- D17000540V1.0
- Alternative Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
- Version
- 1.0
- Geändert am:
- 16.10.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D17000540V1.0
- Definition
- Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Bergbehörde dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen. Soll ein Sonderbetriebsplan nachträglich ergänzt oder einzelne Bestandteile geändert werden, muss dafür eine Zulassung bei der zuständigen Bergbehörde beantragt werden.
- Handlungsgrundlagen
- § 52 (4) BBergG (Bundesberggesetz)
- Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
- Herausgeber
- Temporäres FIM-System im Rahmen der OZG-Umsetzung
- Status gesetzt durch
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
- Status (Katalog)
- methodisch freigegeben*
- Status gesetzt am
- 10.11.2022
- Veröffentlicht am
- 10.11.2022
- Zuletzt geändert am
- 16.10.2024
Bibliothekseintrag
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