Genehmigung für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Anwendung an Befallsgegenständen zur Ausfuhr Erteilung
Genehmigung für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Anwendung an Befallsgegenständen zur Ausfuhr Erteilung
Nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Anwendung an Befallsgegenständen zur Ausfuhr genehmigen lassen
Begriffe im Kontext
Export, Schadorganismen, Risikobewertung, Ausfuhr, Pflanzenschutzmittel, Transport, Befallsgegenstände, Genehmigung, Saatgut, Pflanzenschutz
Fachlich freigegeben am
20.10.2021
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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