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Genehmigung für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Anwendung an Befallsgegenständen zur Ausfuhr Erteilung

Bund 99093035001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99093035001000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Anwendung an Befallsgegenständen zur Ausfuhr Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Anwendung an Befallsgegenständen zur Ausfuhr genehmigen lassen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Pflanzenschutz (Synonym), Schadorganismen (Synonym), Export (Synonym), Saatgut (Synonym), Befallsgegenstände (Synonym), Ausfuhr (Synonym), Risikobewertung (Synonym), Transport (Synonym), Pflanzenschutzmittel (Synonym), Genehmigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Teaser

Sie können nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel unter bestimmten Voraussetzungen an Pflanzen, Saatgut oder anderen Befallsgegenständen anwenden, wenn diese ausschließlich zur Ausfuhr aus Deutschland gedacht sind. Sie benötigen hierfür eine Genehmigung.

Volltext

Befallsgegenstände sind Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Saatgut und sonstige Gegenstände, die Träger von Schadorganismen sein können. Ein akuter Befall dieser Gegenstände ist nicht erforderlich, sie müssen nur grundsätzlich befallen werden können. 

Sie können nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel an Befallsgegenständen anwenden, wenn diese für die Ausfuhr aus Deutschland bestimmt sind und

  • im Bestimmungsland abweichende Anforderungen gelten oder
  • die Pflanzenschutzmittel für diese Anwendung im Bestimmungsland zugelassen sind.

Sie müssen einen Antrag auf Genehmigung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellen. Das BVL bewertet das Risiko der Pflanzenschutzmittel in Zusammenarbeit mit dem Julius Kühn-Institut, dem Umweltbundesamt und dem Bundesinstitut für Risikobewertung.

Die Genehmigung gilt maximal 120 Tage und kann mit Vorbehalt des Widerrufes verbunden werden und auch erneut erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Bescheinigungen über die Zulassung des Pflanzenschutzmittels in dieser Anwendung im Zielland
  • Sicherheitsdatenblatt zum Pflanzenschutzmittel

Voraussetzungen

  • Es gelten im Bestimmungsland abweichende Anforderungen oder 
  • die Pflanzenschutzmittel für diese Anwendung sind im Bestimmungsland zugelassen.

Kosten

Die Genehmigung kostet Sie EUR 650,00 bis EUR 10.800.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag beim BVL stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

  • Öffnen Sie die Internetseite des BVL und laden Sie den "Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels zur Anwendung an Befallsgegenständen, die für die Ausfuhr bestimmt sind" herunter.
  • Füllen Sie den Antrag am Computer aus, drucken Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn postalisch oder digital unterschrieben per E-Mail an das BVL.
  • Das BVL prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten postalisch eine Genehmigung oder Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert es 2 Monate bis Sie einen Genehmigungsbescheid vom BVL erteilt bekommen.

Frist

Für die Genehmigung müssen Sie keine Fristen einhalten.
Die Genehmigung gilt maximal 120 Tage und kann mit Vorbehalt des Widerrufes verbunden werden und auch erneut erteilt werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Genehmigung für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Anwendung an Befallsgegenständen zur Ausfuhr Erteilung 
  • Genehmigung für eine Anwendung von Pflanzenschutzmittel an Befallsgegenständen, zum Beispiel Saatgut, Pflanzen, die aus Deutschland ausgeführt werden, wenn
    • im Bestimmungsland abweichende Anforderungen an Pflanzenschutzmittel gelten oder
    • die Pflanzenschutzmittel für diese Anwendung im Bestimmungsland zugelassen sind
  • Genehmigung schriftlich auf Antrag mit Formular
  • Kosten: EUR 650,00 bis EUR 10.800
  • zuständig: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein