Vergeblichkeitsmeldungen nach § 154 Abs. 2c AO Entgegennahme
Vergeblichkeitsmeldung aufgrund unzureichender Mitwirkung von Vertragspersonen übermitteln
Begriffe im Kontext
Vertragspartner, IdNr, Bundeszentralamt für Steuern, Kontenwahrheit, Vergeblichkeitsmeldung, Kreditinstitut, Identifikationsnummer, Vertragsperson, BZSt, Steuerbekämpfung
Fachlich freigegeben am
03.11.2020
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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