Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle bzw. dauerhaften Verlegung eines Standorts einer Amateurfunkstelle Entgegennahme
Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle bzw. dauerhaften Verlegung eines Standorts einer Amateurfunkstelle Entgegennahme
Neu errichtete Amateurfunkstellen oder die dauerhafte Verlegung Ihrer Amateurfunkstellen melden
Begriffe im Kontext
Anschriftenänderung, BNetzA, Amateurfunk, Adressänderung, Funkamateur, Umzug, Veröffentlichung Rufzeichenliste, Amateurfunker, Änderung persönlicher Daten, Selbsterklärung, Rufzeichen, Rufzeichenabfrage, Funkamateurin, Rufzeichenliste, Standortbescheinigung, Amateurfunkstelle, Amateurfunkdienst, Änderung Amateurfunk, Bundesnetzagentur, BEMFV
Fachlich freigegeben am
16.09.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- § 9 Absatz 4 Amateurfunkverordnung (AFuV)
- § 15 Amateurfunkverordnung (AFuV)
- Abschnitt 3 der aktuellen Fassung der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA – BNetzABGebV)
Stammtext nicht verfügbar für Typ 1 Leistung