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Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle bzw. dauerhaften Verlegung eines Standorts einer Amateurfunkstelle Entgegennahme

Bund 99109042261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109042261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle bzw. dauerhaften Verlegung eines Standorts einer Amateurfunkstelle Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Neu errichtete Amateurfunkstellen oder die dauerhafte Verlegung Ihrer Amateurfunkstellen melden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Rufzeichenliste (Synonym), Rufzeichenabfrage (Synonym), Amateurfunkdienst (Synonym), Änderung Amateurfunk (Synonym), Funkamateurin (Synonym), Anschriftenänderung (Synonym), Standortbescheinigung (Synonym), Amateurfunkstelle (Synonym), Rufzeichen (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), BEMFV (Synonym), Umzug (Synonym), Amateurfunker (Synonym), Funkamateur (Synonym), Selbsterklärung (Synonym), Änderung persönlicher Daten (Synonym), BNetzA (Synonym), Amateurfunk (Synonym), Adressänderung (Synonym), Veröffentlichung Rufzeichenliste (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteiltem Amateurfunk-Rufzeichen Ihre ortsfesten Amateurfunkstellen neu einrichten oder dauerhaft verlegen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.

Volltext

Mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst haben Sie mindestens einen Standort einer ortsfesten Amateurfunkstelle angegeben. Möchten Sie diesen Standort, zum Beispiel aufgrund eines Umzuges, dauerhaft verlegen, so müssen Sie dies der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Eine Verlegung gilt dann als dauerhaft, wenn sie für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten vorgesehen ist.

Wenn Sie neben Ihrer bestehenden eine weitere ortsfeste Amateurfunkstelle errichten möchten, benötigt die BNetzA vorab ebenfalls eine Meldung von Ihnen.

Falls Ihre angezeigte ortsfeste Amateurfunkstelle eine Strahlungsleistung von 10 Watt equivalent isotropically radiated power (EIRP) überschreitet, ist zusätzlich zu Ihrer Anzeige der Neuerrichtung beziehungsweise Verlegung auch eine Anzeige Ihrer ortsfesten Amateurfunkanlage nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) nötig. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen zur Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen gemäß BEMFV.

Erforderliche Unterlagen

Anzeige

Voraussetzungen

Sie besitzen eine Zulassung zur Teilnehme am Amateurfunkdienst.

Kosten

Gebühr: 18,50€
Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der gestellten Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Ihre Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle beziehungsweise der dauerhaften Verlegung eines Standorts einer Amateurfunkstelle können Sie online oder formlos per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.

Anzeige online einreichen:

  • Rufen Sie die Online-Anzeige auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Diese führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
  • Senden Sie Ihre Anzeige online ab.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihre Anzeige.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.
     

Anzeige formlos per Post oder E-Mail einreichen:

  • Schicken Sie Ihre Anzeige formlos per E-Mail oder per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihre Anzeige.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Die Anzeige auf Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle beziehungsweise auf Verlegung des Standorts muss vor Inbetriebnahme der Amateurfunkstelle gestellt werden.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf für diese Leistung vorgesehen.

Kurztext

  • Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle bzw. dauerhaften Verlegung eines Standorts einer Amateurfunkstelle Entgegennahme
  • Inhabende einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst müssen der Bundesnetzagentur (BNetzA) mitteilen, wenn sie
    • den Standort Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle dauerhaft, das heißt für mindestens 3 Monate, verlegen oder
    • die Neueinrichtung einer weiteren ortsfesten Amateurfunkstelle planen
  • Anzeige per Online-Formular oder formlos
  • Kosten: 18,50 EUR
  • zu beachten sind die Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden