Frequenzzuteilung Erteilung für Kurzzeitnutzungen
Begriffe im Kontext
Veranstaltungsfrequenzen, Kurzzeitfrequenzzuteilung, temporäre Nutzung, Funk, Funkanlage, Frequenz, Kurzzeitfrequenzen, kurzzeitige Frequenznutzung, Veranstaltungsfunk, Kurzzeitnutzungen, Frequenzbedarf, Frequenzzuteilung, BNetzA, Funkstelle, Bundesnetzagentur, temporäre Frequenznutzung, Einzelfrequenzzuteilung
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
18.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- § 91 Absatz 3 Satz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- § 97 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Frequenzverordnung (FreqV)
- Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen im Rahmen von Kurzzeitnutzzungen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Besondere Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für Frequenzzuteilungen (Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur – Frequenzzuteilungen – BNetzA BGebV-FreqZut)
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