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Frequenzzuteilung Erteilung für Kurzzeitnutzungen

Bund 99109072001009 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109072001009

Leistungsbezeichnung

Frequenzzuteilung Erteilung für Kurzzeitnutzungen

Leistungsbezeichnung II

Frequenzzuteilung für Kurzzeitnutzungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Veranstaltungsfrequenzen (Synonym), temporäre Nutzung (Synonym), Veranstaltungsfunk (Synonym), Frequenz (Synonym), Funk (Synonym), kurzzeitige Frequenznutzung (Synonym), Kurzzeitnutzungen (Synonym), temporäre Frequenznutzung (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), Frequenzzuteilung (Synonym), Einzelfrequenzzuteilung (Synonym), Funkstelle (Synonym), BNetzA (Synonym), Funkanlage (Synonym), Kurzzeitfrequenzen (Synonym), Frequenzbedarf (Synonym), Kurzzeitfrequenzzuteilung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

Verrichtungsdetail

für Kurzzeitnutzungen

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie sind ein Unternehmen oder eine Organisation und möchten auf einer Veranstaltung, zum Beispiel einem Konzert oder einer Messe, kurzzeitig Funkverkehr nutzen? Dann müssen Sie bei der Bundesnetzagentur Frequenzen für die Kurzzeitnutzung beantragen.

Volltext

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Verwaltung des Frequenzspektrums in Deutschland verantwortlich. Das bedeutet, dass sie die Nutzung von Funkfrequenzen durch verschiedene Dienste, einschließlich Satellitenkommunikation, reguliert und koordiniert.

In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Wenn Sie einen Frequenzbedarf für einen Nutzungszeitraum von maximal 30 zusammenhängenden Tagen haben, weil Sie zum Beispiel 

  • ein Konzert, 
  • eine Sportveranstaltung, 
  • eine Messe oder ähnliches 

veranstalten, müssen Sie bei der BNetzA eine vereinfachte Frequenzzuteilung beantragen. Man spricht dabei auch von Kurzzeitfrequenzzuteilung. 

Sie stellen den Antrag online, per E-Mail oder per Post bei der für Sie zuständigen Außenstelle der BNetzA. Für den schriftlichen Antrag per Post oder per E-Mail können Sie ein Formular verwenden oder den Antrag alternativ auch formlos stellen.

Die Frequenzzuteilung für Kurzzeitnutzungen ist auf die im Antrag angegebene Veranstaltungen und ihre Standorte beschränkt.

Für manche Großveranstaltungen oder Veranstaltungsserien, wie Motorsport-Serien und Radrennen, sind besondere Antragsverfahren notwendig. Wenden Sie sich in solchen Fällen vor Antragstellung per E-Mail an die BNetzA oder informieren Sie sich auf der Internetseite der BNetzA.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Frequenzzuteilung für Kurzzeitnutzung
  • im Fall der Antragstellung in Vertretung: formlose Vertretungsberechtigung 
     

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die subjektiven Zuteilungsvoraussetzungen für eine störungsfreie und effiziente Frequenznutzung, wenn folgende Angaben zutreffen:
    • Die Zuweisung für den Funkdienst ist in der Frequenzverordnung vorhanden.
    • Die Frequenzen sind im Frequenzplan für die Kurzzeit ausgewiesen. 
    • Die nationale und gegebenenfalls erforderliche internationale Frequenzkoordinierung für die Kurzzeitnutzung kann erfolgreich abgeschlossen werden.
    • Die Frequenznutzung erfolgt innerhalb eines international koordinierten Netzes. 
    • Eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung ist sichergestellt.
       

Kosten

Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen. 
 

Verfahrensablauf

Sie können die Zuteilung von Kurzzeitfrequenzen online, per E-Mail oder per Post beantragen.

Frequenzzuteilung online beantragen: 

  • Rufen Sie auf der Internetseite des Bundesportals das Online-Formular auf.
  • Zur Anmeldung benötigen Sie einen Nutzernamen und ein Passwort.
  • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben und Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es. Wenn Sie es per E-Mail abschicken wollen, müssen Sie es nach der Unterschrift in ein PDF umwandeln.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie das Formular ab.
  • Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen bei Ihnen.
  • Die BNetzA sendet Ihnen
    • die Frequenzzuteilung per E-Mail und
    • den Gebührenbescheid per E-Mail.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Frequenzzuteilung per E-Mail oder per Post beantragen:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BNetzA herunter.
  • Sie können das Formular 
    • am Bildschirm ausfüllen und als PDF-Datei speichern oder
    • es herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.
  • Falls Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz in Deutschland liegt: 
    • Senden Sie den Antrag an die für den Einsatzort der Frequenz zuständige Außenstelle der BNetzA.
  • Falls Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz im Ausland liegt: 
    • Senden Sie den Antrag an das Referat 223 der BNetzA in Mainz.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
     

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Sie sollten die Frequenzzuteilung spätestens 15 Tage vor dem beabsichtigten Nutzungsbeginn beantragen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen. 
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Frequenzzuteilung Erteilung für Kurzzeitnutzungen
  • Frequenzen zur kurzzeitigen Nutzung für Sportveranstaltungen, Messen, Konzerte und ähnliche Veranstaltungen teilt die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf Antrag zu
  • Antrag online, per E-Mail oder per Post möglich
  • falls Wohn- beziehungsweise Firmensitz in Deutschland liegt: 
    • Antrag an die für den Einsatzort der Frequenz zuständige Außenstelle der BNetzA senden
  • falls Wohn- beziehungsweise Firmensitz im Ausland liegt: 
    • Antrag an das Referat 223 der BNetzA in Mainz senden
  • Gebühren sind abhängig von Frequenzgebührenverordnung:
    • einmalig für die Frequenzzuteilung sowie
    • jährlich für die Frequenznutzung
  • Fristen:
    • Nutzungsdauer maximal 30 Tage
    • Beantragung spätestens 15 Tage vor dem beabsichtigten Nutzungsbeginn 
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden