Leistungen bei Schwangerschaftsabbruch Gewährung
Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbruch bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen
Begriffe im Kontext
§ 218a Strafgesetzbuch, Schwangerschaft beenden, Ausschabung, Schwangerschaft abbrechen, Abtreiben, Abtreibung, Abtreibungspille, Absaugung
Fachlich freigegeben am
06.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Stammtext nicht verfügbar für Typ 1 Leistung