Antrag Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen zulassungspflichtiges Handwerk (Meisterprüfung) Feststellung
D00000289• Version 1.0•
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fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Meisterberufe im zulassungspflichtigen Handwerk sind reglementiert, d.h. dauerhaft selbstständige Arbeit in diesen Berufen erfordert die Eintragung der Handwerksrolle. Diese Rolle erfordert Nachweise für eine bestimmte Qualifikation in dem jeweiligen Handwerksberuf (Meistertitel) und ist auch aus dem Ausland möglich. Dafür müssen die Berufsqualifikationen von der Handwerkskammer in einem Anerkennungsverfahren mit der deutschen Berufsqualifikation verglichen und anerkannt werden (Gleichwertigkeitsfeststellung).
Handlungsgrundlage
- §§ 9-13 BQFG v. 16.08.2023; § 50 c HwO v. 09.11.2022
Formularangaben
Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterprüfung)
Technische Beschreibung
LeiKa-Nr.: 99150053037000
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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