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Antrag Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen zulassungspflichtiges Handwerk (Meisterprüfung) Feststellung

D00000289 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Meisterberufe im zulassungspflichtigen Handwerk sind reglementiert, d.h. dauerhaft selbstständige Arbeit in diesen Berufen erfordert die Eintragung der Handwerksrolle. Diese Rolle erfordert Nachweise für eine bestimmte Qualifikation in dem jeweiligen Handwerksberuf (Meistertitel) und ist auch aus dem Ausland möglich. Dafür müssen die Berufsqualifikationen von der Handwerkskammer in einem Anerkennungsverfahren mit der deutschen Berufsqualifikation verglichen und anerkannt werden (Gleichwertigkeitsfeststellung).

Handlungsgrundlage


  • §§ 9-13 BQFG v. 16.08.2023; § 50 c HwO v. 09.11.2022

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterprüfung)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


LeiKa-Nr.: 99150053037000

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Fachlich freigegebene Version