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Antrag Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung

D00000304 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten können in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit beantragen. Der Antrag kann vom Ausländer selbst, von einem gesetzlichen Vertreter oder in manchen Fällen vom Arbeitgeber im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Der Aufenthaltstitel wird in der Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt. Er wird befristet erteilt, wobei eine Verlängerung möglich ist.

Handlungsgrundlage


  • §§ 2, 3, 5, 18a - 21, 48, 49, 78, 80, 81a, 82 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); §§ 107, 1902 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG); S. 30-34 Richtlinie 2016/801 des Rates; S. 9-12 Richtlinie 2014/66/EU des Rates

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 - 21 AufenthG)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Metadaten angepasst