Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Ermäßigung / Befreiung von der Hundesteuer

D05000035 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Hundesteuer gehört zu den örtlichen Steuern, die an die Haltung von Hunden anknüpft; sie wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Eine Ermäßigung kann meist beantragt werden durch Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches. Empfängern von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II beziehungsweise Harz IV) steht eine Ermäßigung der Steuer meist nicht zu. Eine Befreiung der Hundesteuer kann beispielsweise für Rettungshunde oder für Hunde zum ausschließlichen Schutz und Hilfe von schwerbehinderten Personen beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • Rechtsgrundlage sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Ob und wie Städte und Gemeinden eine Hundesteuer erheben, ist bei den entsprechenden Verwaltungen oder ggf. bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden zu erfragen (Bundesfinanzministerium).

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ermäßigung / Befreiung von der Hundesteuer

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentenstreckbrief / das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende(n) LeiKa-ID(s) erstellt: Hundesteuer Befreiung (99102013010000) & Hundesteuer Ermäßigung (99102013149000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden