Erlaubnis zur Probenentnahme für die Trichinenuntersuchung von Wildtieren
D05000038• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Bestimmte Tierarten (bspw. Dachse, Wildschweine) können mit Trichinen infiziert sein. Der Konsum trichinenbelasteten Fleisches kann zu schweren Erkrankungen des Menschen führen. Daher müssen Jägerinnen und Jäger nach Erlegen trichinengefährdeten Wilds eine amtliche Trichinenuntersuchungen durchführen lassen. Die Erlaubnis zur Probeentnahme zur Trichinenuntersuchungen von Wildtieren wird durch Beleg der erforderlichen Kenntnisse der antragstellenden Person erteilt.
Handlungsgrundlage
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission
Formularangaben
Technische Beschreibung
Erlegte Tierkörper sind mit Wildmarken zu kennzeichnen. Außerdem ist jeweils ein Wildursprungsschein auszufüllen, wofür meist die Veterinärämter zuständig sind.
Stichwörter
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Versionshinweis
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