Antrag Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose
D05000053• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose sind Passersatzpapiere, die an Ausländerinnen und Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose ausgestellt werden können, soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein grundsätzlicher Anspruch zur Ausstellung eines Reiseausweises besteht für anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose. Anerkannte Flüchtlinge erhalten einen Reiseausweis für Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, nachgewiesene Staatenlose basierend auf dem Staatenlosenübereinkommen, sofern nicht jeweils zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegenstehen. Andere Ausländerinnen und Ausländer (auch subsidiär Schutzberechtigte) können einen Reiseausweis für Ausländer beantragen, über dessen Ausstellung im Ermessen durch die zuständige Ausländerbehörde entschieden wird. Die Unzumutbarkeit der Pass-/Passersatzbeantragung bei Behörden des Herkunftsstaates muss hierbei zuvor durch den Beantragenden gegenüber der Ausländerbehörde dargelegt und nachgewiesen werden, und kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Im Ausland übernehmen die deutschen Auslandsvertretungen die Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer.
Handlungsgrundlage
- Reiseausweis für Ausländer: AufenthV, AufenthG, Reiseausweis für Flüchtlinge: Art. 28 Abs. 1 S. 1 GFK, AsylG, AufenthV, Reiseausweis für Staatenlose: Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 (StlÜbk) sowie AufenthV Standardisierungsvorhaben: XAsyl, XAusländer
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Versionshinweis
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