Antrag auf Erteilung / Verlängerung Bewohnerparkausweis
D05000055• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Bürger können für Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder zuständigen Gemeinde einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für ausgewiesene Zonen. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in diesen Bereichen gemeldet ist und dort tatsächlich wohnt. Je Bewohner kann nur ein Parkausweis erteilt werden, für ein auf ihn zugelassenes oder dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Gemeinden können eine Erteilung von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen (bspw. dem Hauptwohnsitz).
Handlungsgrundlage
- Als Rechtsgrundlage dient die Straßenverkehrsordnung § 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und § 45 der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Unter welchen Voraussetzungen Städte und Gemeinden gesonderte Parkgenehmigungen erteilen, ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde entsprechenden und jeweiligen Verwaltungen zu erfragen.
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentenstreckbrief / das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende(n) LeiKa-ID(s) erstellt: Bewohnerparkausweis Erteilung (99108001001000) + Bewohnerparkausweis Verlängerung (99108001020000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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