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Antrag auf Erteilung / Verlängerung Bewohnerparkausweis

D05000055 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Bürger können für Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder zuständigen Gemeinde einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für ausgewiesene Zonen. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in diesen Bereichen gemeldet ist und dort tatsächlich wohnt. Je Bewohner kann nur ein Parkausweis erteilt werden, für ein auf ihn zugelassenes oder dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Gemeinden können eine Erteilung von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen (bspw. dem Hauptwohnsitz).

Handlungsgrundlage


  • Als Rechtsgrundlage dient die Straßenverkehrsordnung § 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und § 45 der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Unter welchen Voraussetzungen Städte und Gemeinden gesonderte Parkgenehmigungen erteilen, ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde entsprechenden und jeweiligen Verwaltungen zu erfragen.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erteilung / Verlängerung Bewohnerparkausweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentenstreckbrief / das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende(n) LeiKa-ID(s) erstellt: Bewohnerparkausweis Erteilung (99108001001000) + Bewohnerparkausweis Verlängerung (99108001020000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden