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Baulastenverzeichnis Auskunft

D05000074 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


LeiKa: 99012004023000; Die Baulastenauskunft gibt Auskunft darüber ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (Vereinigungsbaulast). Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis. Der Antrag beinhaltet alle relevanten Datenfelder.

Handlungsgrundlage


  • § 85 Landesbauordnung 2018

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Baulastenverzeichnis Auskunft

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden