Baulastenverzeichnis Auskunft
D05000074• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
LeiKa: 99012004023000; Die Baulastenauskunft gibt Auskunft darüber ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (Vereinigungsbaulast). Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis. Der Antrag beinhaltet alle relevanten Datenfelder.
Handlungsgrundlage
- § 85 Landesbauordnung 2018
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden